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См. также в других словарях:

  • Übersicherung — wird im Zivilrecht das auffällige Missverhältnis zwischen dem realisierbaren Wert einer Kreditsicherheit und der gesicherten Forderung genannt. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Übersicherung als Nachteil für den Sicherungsgeber 3 Akzessorische… …   Deutsch Wikipedia

  • Übersicherung (Zivilrecht) — Übersicherung wird im Zivilrecht das auffällige Missverhältnis zwischen dem realisierbaren Wert einer Kreditsicherheit und der gesicherten Forderung genannt. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Übersicherung als Nachteil für den Sicherungsgeber 3… …   Deutsch Wikipedia

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute — Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kreditinstitute sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Grundlage der Geschäftsverbindung zwischen dem Kreditinstitut und seinen Kunden bilden (sogenannter allgemeiner Bankvertrag). Auch wenn… …   Deutsch Wikipedia

  • Sicherungsvertrag — Der Sicherungsvertrag (auch: Sicherungsabrede oder Zweckerklärung) ist im Kreditwesen eine Vereinbarung in Kreditverträgen über den Sicherungszweck von Kreditsicherheiten. Sicherungszweck von Kreditsicherheiten ist die Besicherung von Krediten.… …   Deutsch Wikipedia

  • Deutsche Bankenkrise — Als Deutsche Bankenkrise werden die wirtschaftlichen und politischen Auswirkungen der Bankenkrise nach dem Zusammenbruch der Danat Bank 1931 bezeichnet. Sie war ein Aspekt der Weltwirtschaftskrise. Inhaltsverzeichnis 1 Finanzpolitische und… …   Deutsch Wikipedia

  • Hans Luther — (* 10. März 1879 in Berlin; † 11. Mai 1962 in Düsseldorf) war ein deutscher Jurist, Politiker und Finanzfachmann. Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

  • Sittenwidrigkeit — Die Sittenwidrigkeit ist eine Generalklausel des deutschen Rechts. Insbesondere im Privatrecht hat sie eine besondere Bedeutung. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff der Sittenwidrigkeit 2 Rechtsfolgen der Sittenwidrigkeit 2.1 Privatrecht …   Deutsch Wikipedia

  • Verpfändung — ist die rechtsgeschäftliche Sicherung einer Forderung durch Bestellung eines Pfandrechts an beweglichen Sachen, Rechten oder Forderungen zugunsten des Pfandgläubigers (Sicherungsnehmers). Dem Sicherungsnehmer wird die gesetzliche Befugnis… …   Deutsch Wikipedia

  • Erstrisikoversicherung — Erst|ri|si|ko|ver|si|che|rung 〈f. 20〉 Versicherung, die Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme voll ersetzt, ohne Rücksicht darauf, in welchem Verhältnis Versicherungssumme u. tatsächl. Wert des versicherten Risikos zueinander stehen * * *… …   Universal-Lexikon

  • Haftpflichtversicherung — Hạft|pflicht|ver|si|che|rung 〈f. 20〉 Versicherung gegen Schulden od. Schäden, für die man haftpflichtig ist * * * Hạft|pflicht|ver|si|che|rung, die: Versicherung, die für den Versicherungsnehmer anfallende Schadensersatzpflichten übernimmt. * * …   Universal-Lexikon

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