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1 долг, подлежащий уплате по месту жительства кредитора
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См. также в других словарях:
Bringeschuld — nennt man eine Schuld, bei welcher der Schuldner das Geschuldete (Geld, Ware) dem Gläubiger zu überbringen oder zu überschicken hat, im Gegensatze zur Holschuld, bei welcher der Gläubiger es sich zu holen hat. Nach § 270 des Bürgerlichen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Holschuld — Holschuld, s. Bringeschuld … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Präsentationspapiere — Präsentationspapiere, Urkunden über Forderungen, die nur mittels Vorlegung dieser Urkunden geltend gemacht werden können. P. sind alle Inhaberpapiere, regelmäßig auch die Orderpapiere, Namenpapiere nur dann, wenn aus ihrem Inhalt hervorgeht, daß… … Meyers Großes Konversations-Lexikon