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Briefgrundschuld

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  • Briefgrundschuld — Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Die …   Deutsch Wikipedia

  • Briefgrundschuld — ⇡ Grundschuld, bei der zusätzlich zur Eintragung des Rechts im ⇡ Grundbuch ein Grundschuldbrief ausgestellt ist. Gegensatz: ⇡ Buchgrundschuld …   Lexikon der Economics

  • Buchgrundschuld — Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Die …   Deutsch Wikipedia

  • Grundschuld — Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Die …   Deutsch Wikipedia

  • Inhabergrundschuld — Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Die …   Deutsch Wikipedia

  • Hypothekenanleihe — Eine Hypothekenanleihe, auch Immobilienanleihe genannt, ist ein fest verzinsliches Wertpapier, das durch Grundpfandrechte besichert ist. Dabei wird unterschieden, ob die eingetragenen Grundpfandrechte die Forderung des Gläubigers aus dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundschuld — ist nach § 1191 des Bürgerlichen Gesetzbuches die Belastung eines Grundstückes in der Art, daß der Berechtigte aus dem Grundstück die Bezahlung einer bestimmten Geldsumme fordern darf. Im Gegensatz zur Hypothek (s. d.) setzt die G. kein… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Abtretung (Deutschland) — Abtretung ist im deutschen Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB die Übertragung einer Forderung von dem übertragenden Gläubiger (Zedent) auf einen empfangenden Gläubiger (Zessionar), der dann neuer Gläubiger wird.… …   Deutsch Wikipedia

  • Einmalvalutierungserklärung — Eine Einmalvalutierungserklärung ist eine Erklärung eines Grundschuldgläubigers gegenüber einem nachrangigen Grundschuldgläubiger, dass die vorrangige Grundschuld nur für die Sicherung eines konkreten Darlehens genutzt wird und eine Revalutierung …   Deutsch Wikipedia

  • Sachenrecht (Deutschland) — Das Sachenrecht bezeichnet im deutschsprachigen Raum das Rechtsgebiet, das die Rechtsverhältnisse an körperlichen Gegenständen regelt.[1] Zu den körperlichen Gegenständen gehören dabei bewegliche Sachen und Grundstücke sowie grundstücksgleiche… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundschuld — Grụnd|schuld 〈f. 20〉 auf einem Grundstück lastende Schuld * * * Grụnd|schuld, die (Rechtsspr., Bankw.): finanzielle Belastung eines Grundstücks, die meist als Sicherheit für eine Forderung besteht. * * * Grundschuld,   ein Grundpfandrecht. Durch …   Universal-Lexikon

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