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1 Begnadigung
Begnadigung, venia (Verzeihung). – impunitas (Straflosigkeit; vgl. »Amnestie«). – salus reddita, auch bl. salus (das geschenkte Leben). – Hoffnung (Aussicht) auf B., spes veniae (auf Verzeihung) oder vitae (auf Erhaltung am Leben): das Recht der B., s. Begnadigungsrecht. – um B. einkommen, impunitatem petere, bei jmd., ab alqo: B. finden wegen eines Vergehens, veniam delicti impetrare: B. angedeihen lassen, s. begnadigen no. II. – Begnadigungsrecht, potestas servandorum hominum; potestas servandi alterius.
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Begnadigungsrecht — Das Recht, Gnadenerweise zu erteilen (Begnadigung, Begnadigungsrecht, Gnadenrecht), umfasst die Befugnis, rechtskräftig verhängte Strafen (in Ausnahmefällen auch Maßregeln der Besserung und Sicherung) zu erlassen, umzuwandeln, zu ermäßigen oder… … Deutsch Wikipedia
Begnadigungsrecht — Be|gna|di|gungs|recht, das: a) <o. Pl.> Recht, Verurteilte zu begnadigen; b) Recht von Verurteilten, begnadigt zu werden: die e stärken. * * * Be|gna|di|gungs|recht, das: Recht, Verurteilte zu begnadigen … Universal-Lexikon
Begnadigungsrecht — Be|gna|di|gungs|recht … Die deutsche Rechtschreibung
Begnadigung — Das Recht, Gnadenerweise zu erteilen (Begnadigung, Begnadigungsrecht, Gnadenrecht), umfasst die Befugnis, rechtskräftig verhängte Strafen (in Ausnahmefällen auch Maßregeln der Besserung und Sicherung) zu erlassen, umzuwandeln, zu ermäßigen oder… … Deutsch Wikipedia
Gnadenbefugnis — Der Begriff Gnadenbefugnis bezeichnet das Recht, Gnadenerweise zu erteilen, dass heißt, rechtskräftig verhängte Strafen (in Ausnahmefällen auch Maßregeln der Besserung und Sicherung) zu erlassen, umzuwandeln, zu ermäßigen oder auszusetzen. Es… … Deutsch Wikipedia
Gnadengesuch — Das Recht, Gnadenerweise zu erteilen (Begnadigung, Begnadigungsrecht, Gnadenrecht), umfasst die Befugnis, rechtskräftig verhängte Strafen (in Ausnahmefällen auch Maßregeln der Besserung und Sicherung) zu erlassen, umzuwandeln, zu ermäßigen oder… … Deutsch Wikipedia
Gnadenrecht — Das Recht, Gnadenerweise zu erteilen (Begnadigung, Begnadigungsrecht, Gnadenrecht), umfasst die Befugnis, rechtskräftig verhängte Strafen (in Ausnahmefällen auch Maßregeln der Besserung und Sicherung) zu erlassen, umzuwandeln, zu ermäßigen oder… … Deutsch Wikipedia
Begnadigung — Begnadigung, Beseitigung der strafrechtlichen Folgen begangener Straftaten durch Verfügung der Staatsgewalt. Begnadigungsrecht, die Befugnis zu solcher Verfügung, ein wichtiges Souveränitätsrecht. Zu unterscheiden ist zwischen der B. im engern… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Begnadigung — Amnestie; Straferlass * * * Be|gna|di|gung 〈f. 20〉 das Begnadigen, Begnadigtwerden, Straferlass, Strafminderung * * * Be|gna|di|gung, die; , en: das Begnadigen; das Begnadigtwerden: die B. ablehnen; auf B. hoffen. * * * Begnadigung, Aufhebung… … Universal-Lexikon
Abschaffung der Todesstrafe — Weltkarte des Todesstrafen Status aller Länder Blau: Todesstrafe ohne Ausnahme abgeschafft. Hellblau: Todesstrafe im Kriegsrecht. Khaki: Seit mindestens 10 Jahren keine Anwendung. Orange: Anwendung nur gegen Erwachsene … Deutsch Wikipedia
Artikel 102 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland — Weltkarte des Todesstrafen Status aller Länder Blau: Todesstrafe ohne Ausnahme abgeschafft. Hellblau: Todesstrafe im Kriegsrecht. Khaki: Seit mindestens 10 Jahren keine Anwendung. Orange: Anwendung nur gegen Erwachsene … Deutsch Wikipedia