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Befugt

См. также в других словарях:

  • befugt — AdjPP std. stil. (16. Jh.) Stammwort. Wie das Abstraktum Befugnis gebildet zu einem nicht mehr üblichen Verb fnhd. sich bevūgen berechtigen (in Resten noch: was befugt dich dazu ?), vor allem niederdeutsch. Zu fügen und Fug, also eigentlich… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Befugt — Befugt, S. Befugen …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • befugt — ↑kompetent …   Das große Fremdwörterbuch

  • befugt — genehmigt; berechtigt; autorisiert * * * be|fugt [bə fu:kt]: in der Wendung zu etwas befugt sein: zu etwas berechtigt sein: er ist [nicht] befugt, dies zu tun. Syn.: autorisiert sein zu, das Recht haben zu, die Erlaubnis haben zu, die Genehmigung …   Universal-Lexikon

  • befugt — be·fu̲gt Adj; (zu etwas) befugt sein (Admin) geschr; das Recht oder die Macht haben, etwas zu tun, meist weil man von einem Vorgesetzten / durch ein Gesetz dazu autorisiert worden ist: Ich bin nicht (dazu) befugt, Ihnen Auskunft zu geben …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • befugt — berechtigt, bevollmächtigt, ermächtigt, zuständig; (bildungsspr.): autorisiert; (bes. Rechtsspr.): kompetent. * * * befugt:⇨berechtigt …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • befugt — Befugnis, befugt ↑ fügen …   Das Herkunftswörterbuch

  • befugt — be|fugt; befugt sein …   Die deutsche Rechtschreibung

  • befugen — ermächtigen; berechtigen; mandatieren (veraltet); bevollmächtigen; legitimieren; autorisieren * * * be|fu|gen 〈V. tr.; hat〉 ermächtigen, berechtigen ● 〈meist in der Wendung〉 befugt sein zu etwas; zu einer Auskunft bin ich nicht befugt; ich bin… …   Universal-Lexikon

  • Befugen — Befugen, verb. reg. act. Fug, d.i. Recht, Gewalt zu etwas ertheilen. Ich befuge dich hiermit dazu. Wer hat dich dazu befugt? Am häufigsten ist das Participium befugt als ein Bey und Nebenwort üblich. 1) Fug, d.i. Recht zu etwas habend. Er war… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Disziplinarvorschriften — (mesures disciplinaires; disposizioni disciplinari) sind die Vorschriften, die die aus dem Amts oder Dienstverhältnis entspringende Strafgewalt des Staates oder anderer Körperschaften und Gesellschaften gegenüber ihren Untergebenen regeln. Die… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

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