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Bürgschaftsübernahme

См. также в других словарях:

  • Bundesbürgschaft — Bürgschaftsübernahme (⇡ Bürgschaft), auch Garantieübernahme (⇡ Bundesgarantie), des Bundes für Darlehen, die für Zwecke von besonderer wirtschaftlicher oder sozialpolitischer Bedeutung von Banken oder sonstigen Kapitalsammelstellen gegeben werden …   Lexikon der Economics

  • Bürgschaft — I. Charakterisierung:Einseitig verpflichtender ⇡ Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger (⇡ Kreditinstitut oder anderer ⇡ Gläubiger) verpflichtet, für die Erfüllung einer (auch künftigen oder bedingten) Verbindlichkeit des… …   Lexikon der Economics

  • Bürgschaftsvertrag — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… …   Deutsch Wikipedia

  • Mietbürgschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… …   Deutsch Wikipedia

  • Selbstschuldnerische Bürgschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… …   Deutsch Wikipedia

  • Form [1] — Form (lat. forma, »Gestalt«), im Gegensatz zur Materie (s.d.), dem Stoffe, die Art und Weise (das Wie), wie die Teile eines Ganzen (dessen Was) zu diesem verbunden sind. Eine solche kann es daher nur bei einem aus Teilen (Einheiten) Bestehenden… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Delkredere — Delkredĕre (ital.), Bürgschaftsübernahme in Handelsgeschäften, bes. die übernommene Verbindlichkeit des Kommissionärs, für richtigen Eingang des Kaufpreises für durch ihn verkaufte Waren zu haften (D. stehen); dann die Gebühr für eine solche… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Bürgschaft (Deutschland) — Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge (veraltet Kavent[1]) gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des so genannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten… …   Deutsch Wikipedia

  • Kreditsicherung — Hingabe von Vermögenswerten oder Rechten daran als Sicherung des Gläubigers vor Verlusten aus gewährten Krediten. Möglichkeiten der K.: (1) Belastung von Grundstücken durch Eintragung von ⇡ Hypotheken oder ⇡ Grundschulden in das Grundbuch; (2) ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Avalkredit — Aval|kre|dit der; s, e <zu ↑Aval> Kreditgewährung durch Bürgschaftsübernahme seitens einer Bank …   Das große Fremdwörterbuch

  • Interzession — In|ter|zes|si|on die; , en <aus lat. intercessio »das Dazwischentreten; Bürgschaft; Einspruch« zu intercessus, Part. Perf. von intercedere, vgl. ↑interzedieren>: 1. das Eintreten für die Schuld eines andern (z. B. Bürgschaftsübernahme). 2.… …   Das große Fremdwörterbuch

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