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Aufgebotsfrist

См. также в других словарях:

  • Aufgebotsverfahren — Bei dem Aufgebotsverfahren (in Österreich Ediktverfahren) handelt es sich um eine öffentliche gerichtliche Aufforderung zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten. Es dient üblicherweise dazu, Urkunden für ungültig erklären zu lassen oder Rechte… …   Deutsch Wikipedia

  • Kraftloserklärung — Die Kraftloserklärung (auch Amortisation oder Kassation) ist das Feststellen der Ungültigkeit einer Urkunde oder eines anderen Gegenstandes durch eine dazu befugte Institution, häufig ein Gericht. Sie steht üblicherweise am Ende eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Verschollenheit — ist der Status einer Person, die im deutschen und österreichischen Recht gleichlautend wie folgt definiert wird: Verschollen ist, wessen Aufenthalt während längerer Zeit unbekannt ist, ohne daß Nachrichten darüber vorliegen, ob er in dieser Zeit… …   Deutsch Wikipedia

  • Aufgebotsverfahren — (Ediktalverfahren od. Ediktalzitation), das Verfahren, das die öffentliche gerichtliche Aufforderung zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten betrifft, und bei dem die Unterlassung der Anmeldung mit einem Rechtsnachteil bedroht wird, der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Aufgebotsverfahren — Aufgebotsverfahren,   1) Warenzeichenrecht: die nach dem früheren Warenzeichengesetz vorgeschriebene Bekanntmachung der Anmeldung eines Warenzeichens zur Eintragung in die Warenzeichenrolle, um anderen Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Nach… …   Universal-Lexikon

  • Aufgebotsverfahren — I. Allgemein:Eine in bestimmten Fällen zulässige öffentliche gerichtliche Aufforderung, Ansprüche oder Rechte, i.d.R. zwecks Vermeidung des Ausschlusses, spätestens im Aufgebotstermin anzumelden (§§ 946 ff. ZPO). Zweck ist die Klärung der… …   Lexikon der Economics

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