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1 Anfechtungsberechtigte
сущ.юр. лицо, управомоченное оспаривать (напр. сделку), лицо, правомочное оспаривать (напр., сделку)Универсальный немецко-русский словарь > Anfechtungsberechtigte
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2 Anfechtungsberechtigte
An·fech·tungs·be·rech·tig·te(r)f(m) dekl wie adj JUR party entitled to avoid -
3 лицо, правомочное оспаривать
nlaw. Anfechtungsberechtigte (напр., сделку)Универсальный русско-немецкий словарь > лицо, правомочное оспаривать
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4 лицо, управомоченное оспаривать
nlaw. Anfechtungsberechtigte (напр. сделку)Универсальный русско-немецкий словарь > лицо, управомоченное оспаривать
См. также в других словарях:
Anfechtung — Unter der Bezeichnung Anfechtung werden unterschiedliche Rechtsinstitute zusammengefasst, mit denen man einseitig einen Rechtszustand beseitigen kann. Als stark wirksames Recht ist die Anfechtung an enge, strikte, oft formale Voraussetzungen… … Deutsch Wikipedia
Anfechtung (Recht) — Unter der Bezeichnung Anfechtung werden unterschiedliche Rechtsinstitute zusammengefasst, mit denen man einseitig einen Rechtszustand beseitigen kann. Als stark wirksames Recht ist die Anfechtung an enge, strikte, oft formale Voraussetzungen… … Deutsch Wikipedia
Motivirrtum — Unter der Bezeichnung Anfechtung werden unterschiedliche Rechtsinstitute zusammengefasst, mit denen man einseitig einen Rechtszustand beseitigen kann. Als stark wirksames Recht ist die Anfechtung an enge, strikte, oft formale Voraussetzungen… … Deutsch Wikipedia
Vaterschaftsanfechtung — Die Vaterschaftsanfechtung bezeichnet die Anfechtung der Vermutung, dass der rechtliche Vater der biologische Vater ist. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Rechtsgrundlage 1.2 Anfechtungsberechtigte 1.3 Anfe … Deutsch Wikipedia
Anfechtung der Vaterschaft — Mit Vaterschaftsanfechtung wird im deutschen Familienrecht eine Gestaltungsklage vor dem Familiengericht bezeichnet, mit deren Erhebung der Kläger begehrt, dass festgestellt werde, dass der Kläger nicht Vater des Kindes sei und das bisherige… … Deutsch Wikipedia
Irrtum — Irrtum, jedes falsche Urteil, insofern es durch den Schein für wahr gehalten wird. Der I. ist entweder ein formaler, insofern das Urteil den Gesetzen des Denkens, oder ein realer, materieller, insofern dasselbe der Natur des Gegenstandes… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Anfechtung — Bestreitung der Glaubwürdigkeit oder Gültigkeit * * * Ạn|fech|tung 〈f. 20〉 1. Anrufung des Gerichts gegen die Gültigkeit einer Rechtshandlung 2. Versuchung ● einer Anfechtung erliegen, standhalten; allen Anfechtungen zum Trotz * * * Ạn|fech|tung … Universal-Lexikon
Bestätigung — 1. Bürgerliches Recht: ⇡ Willenserklärung, durch die eine andere, fehlerhafte (⇡ Nichtigkeit, ⇡ Anfechtung) Erklärung voll wirksam gemacht werden soll. a) Ein anfechtbares Geschäft wird dadurch bestätigt, dass der Anfechtungsberechtigte nach… … Lexikon der Economics