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Anfechtungsberechtigte

См. также в других словарях:

  • Anfechtung — Unter der Bezeichnung Anfechtung werden unterschiedliche Rechtsinstitute zusammengefasst, mit denen man einseitig einen Rechtszustand beseitigen kann. Als stark wirksames Recht ist die Anfechtung an enge, strikte, oft formale Voraussetzungen… …   Deutsch Wikipedia

  • Anfechtung (Recht) — Unter der Bezeichnung Anfechtung werden unterschiedliche Rechtsinstitute zusammengefasst, mit denen man einseitig einen Rechtszustand beseitigen kann. Als stark wirksames Recht ist die Anfechtung an enge, strikte, oft formale Voraussetzungen… …   Deutsch Wikipedia

  • Motivirrtum — Unter der Bezeichnung Anfechtung werden unterschiedliche Rechtsinstitute zusammengefasst, mit denen man einseitig einen Rechtszustand beseitigen kann. Als stark wirksames Recht ist die Anfechtung an enge, strikte, oft formale Voraussetzungen… …   Deutsch Wikipedia

  • Vaterschaftsanfechtung — Die Vaterschaftsanfechtung bezeichnet die Anfechtung der Vermutung, dass der rechtliche Vater der biologische Vater ist. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Rechtsgrundlage 1.2 Anfechtungsberechtigte 1.3 Anfe …   Deutsch Wikipedia

  • Anfechtung der Vaterschaft — Mit Vaterschaftsanfechtung wird im deutschen Familienrecht eine Gestaltungsklage vor dem Familiengericht bezeichnet, mit deren Erhebung der Kläger begehrt, dass festgestellt werde, dass der Kläger nicht Vater des Kindes sei und das bisherige… …   Deutsch Wikipedia

  • Irrtum — Irrtum, jedes falsche Urteil, insofern es durch den Schein für wahr gehalten wird. Der I. ist entweder ein formaler, insofern das Urteil den Gesetzen des Denkens, oder ein realer, materieller, insofern dasselbe der Natur des Gegenstandes… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Anfechtung — Bestreitung der Glaubwürdigkeit oder Gültigkeit * * * Ạn|fech|tung 〈f. 20〉 1. Anrufung des Gerichts gegen die Gültigkeit einer Rechtshandlung 2. Versuchung ● einer Anfechtung erliegen, standhalten; allen Anfechtungen zum Trotz * * * Ạn|fech|tung …   Universal-Lexikon

  • Bestätigung — 1. Bürgerliches Recht: ⇡ Willenserklärung, durch die eine andere, fehlerhafte (⇡ Nichtigkeit, ⇡ Anfechtung) Erklärung voll wirksam gemacht werden soll. a) Ein anfechtbares Geschäft wird dadurch bestätigt, dass der Anfechtungsberechtigte nach… …   Lexikon der Economics

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