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1 προ-νομο-θετέω
προ-νομο-θετέω, vorher ein Gesetz geben, πρὸ τῶν ἀρχαιρεσιῶν D. Cass. 36, 22.
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2 προ-α-θετέω
προ-α-θετέω, Etwas vor einem Andern, eher als ein Anderer als unächt bezeichnen; wird ohne Zusatz von den im Hom. vor Aristarch geschehenen, von Aristarch gebilligten Athetesen gebraucht, s. Sengebusch Homer. diss. 1 p. 48.
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3 προαθετέω
προ-α-θετέω, etwas vor einem anderen, eher als ein anderer als unecht bezeichnen -
4 προνομοθετέω