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(Zahlungsbefehl)

См. также в других словарях:

  • Zahlungsbefehl — Zahlungsbefehl : ist Bestandteil des obligatorischen Mahnverfahrens in Österreich ist Bestandteil der Betreibung in der Schweiz entspricht in Deutschland dem Mahnbescheid Diese Seite ist eine Begriffsklär …   Deutsch Wikipedia

  • Zahlungsbefehl — Zahlungsbefehl, s. Mahnverfahren …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zahlungsbefehl — Zahlungsbefehl, s. Mahnverfahren …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Zahlungsbefehl — Zahlungsbefehl,der:⇨Zahlungsaufforderung …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Zahlungsbefehl — Zah|lungs|be|fehl 〈m. 1〉 gerichtl. Aufforderung zur Zahlung einer Schuld * * * Zah|lungs|be|fehl, der (österr., schweiz., sonst Rechtsspr. veraltet): Mahnbescheid. * * * Zahlungsbefehl,   veraltete Bezeichnung für Mahnbescheid (Mahnverfahren).  … …   Universal-Lexikon

  • Zahlungsbefehl — Zah|lungs|be|fehl (österreichisch, schweizerisch, sonst veraltet für Mahnbescheid) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Z.-Bef. — Zahlungsbefehl EN summary notice to pay …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Zahl.-Bef. — Zahlungsbefehl EN summary notice to pay …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Obligatorisches Mahnverfahren — Ein obligatorisches Mahnverfahren ist ein Rechtsinstitut des österreichischen Zivilprozessrechts. Generell ist das Mahnverfahren ein vereinfachtes Verfahren, in dem ein Anspruch auf Zahlung einer Geldforderung geltend gemacht werden kann.… …   Deutsch Wikipedia

  • Betreibung — Die Betreibung ist die schweizerische Form der Zwangsvollstreckung, um Geldforderungen einzutreiben. Betreibungen werden durch die Betreibungsämter durchgeführt.[1] Inhaltsverzeichnis 1 Grundlage und Organisation 2 Wirtschaftliche Bedeutung …   Deutsch Wikipedia

  • Mahnverfahren — heißt nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 688–703) das auf solche Fälle berechnete Verfahren, in denen ein eigentlicher Streit unter den Parteien nicht besteht, der Gläubiger vielmehr das Gericht nur deshalb anrufen muß, weil der Schuldner… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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