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(Zahlungsabkommen)

См. также в других словарях:

  • Zahlungsabkommen — internationales Zahlungsabkommen, Clearingabkommen, Verrechnungsabkommen; Teil des ⇡ Handelsabkommens zur Regelung des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs (internationaler Zahlungsverkehr), der über die bei den beiderseitigen Zentralbanken oder… …   Lexikon der Economics

  • Zahlungsabkommen — Zahlungs|abkommen,   Bestandteil von Handelsabkommen zur Regelung des internationalen Zahlungsverkehrs, der über die von den nationalen Zentralbanken oder anderen vereinbarten Stellen geführten Konten abgerechnet wird (Clearing). Für den Fall von …   Universal-Lexikon

  • internationale Zahlungsabkommen — ⇡ Zahlungsabkommen …   Lexikon der Economics

  • Handelsabkommen — 1. Begriff: Zwischenstaatliche Vereinbarung zur Regelung des Güterverkehrs in einem bestimmten Zeitraum (meist ein Jahr), meist in Verbindung mit einem den Zahlungsverkehr und die Höhe des ⇡ Swing regelnden ⇡ Zahlungsabkommen (Handels und… …   Lexikon der Economics

  • Verrechnungseinheit (VE) — I. Internationale Wirtschaftsbeziehungen:In ⇡ Zahlungsabkommen vereinbarte Währungseinheit, zu der unabhängig von ihren Kursschwankungen zwischen den an dem Zahlungsabkommen beteiligten Ländern abgerechnet wird (⇡ Verrechnungsverkehr).… …   Lexikon der Economics

  • Edmund Veesenmayer — als Kriegsverbrecher in Haft der US Armee Edmund Veesenmayer (* 12. November 1904 in Bad Kissingen; † 24. Dezember 1977 in Darmstadt), Dr. oec. publ., war ein deutscher Staatsrechtler und verurteilter NS Politiker. Als SS Brigadeführer, Gesandter …   Deutsch Wikipedia

  • Veesenmayer — Edmund Veesenmayer als Kriegsverbrecher in Haft der US Armee Edmund Veesenmayer (* 12. November 1904 in Bad Kissingen; † 24. Dezember 1977 in Darmstadt), Dr. oec. publ., war ein deutscher Staatsrechtler und verurteilter NS Politiker. Als SS… …   Deutsch Wikipedia

  • Handelsabkommen — Hạn|dels|ab|kom|men 〈n. 14〉 Abkommen über Handelsbeziehungen * * * Hạn|dels|ab|kom|men, das: Abkommen über Handelsbeziehungen zwischen verschiedenen Staaten. * * * Handelsabkommen,   kurzfristige bi oder multilaterale Vereinbarung zwischen… …   Universal-Lexikon

  • Swing — Swịng 〈m. 6〉 1. 〈Mus.〉 1.1 ruhig schwingender Stil im Jazz 1.2 Tanz in diesem Stil 2. 〈Wirtsch.〉 höchste Kreditquote, die sich zwei Staaten bei bilateralen Handelsverträgen gegenseitig einräumen [engl., „Schwingen, Rhythmus“; zu swing… …   Universal-Lexikon

  • Switchgeschäft — Switch|ge|schäft 〈[swı̣tʃ ] n. 11〉 Im od. Exportgeschäft, das zum Zweck der Ausnutzung von Kursdifferenzen über ein drittes Land geleitet wird [zu engl. switch „umstellen, verlegen“] * * * Switch|ge|schäft [ swɪt̮ʃ…], das; [e]s, e [engl. switch …   Universal-Lexikon

  • Zahlungsverkehr — Zah|lungs|ver|kehr 〈m. 1; unz.〉 Gesamtheit aller Vorgänge u. Einrichtungen, die mit Zahlungen zusammenhängen, Geldverkehr ● barer, bargeldloser Zahlungsverkehr * * * Zah|lungs|ver|kehr, der <o. Pl.>: Geldverkehr: im bargeldlosen Z. * * *… …   Universal-Lexikon

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