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1 adjuster
ad·just·er[əˈʤʌstəʳ, AM ɚ]n* * *[ə'dZʌstə(r)]n (INSUR)(Schadens)sachverständige(r) mf* * *adjuster s1. jemand, der etwas ausgleicht, ordnet, regelt4. TECH Einstellvorrichtung f* * *n.Schadensachbearbeiter m.Schadensachverständige m.,f. -
2 assessor
* * *as·ses·sor[əˈsesəʳ, AM -ɚ]nlegal \assessor sachverständiger Beisitzer/sachverständige Beisitzerin* * *[ə'sesə(r)]nSchätzer(in) m(f), Taxator m (form); (INSUR) (Schadens)gutachter(in) m(f); (UNIV) Prüfer(in) m(f)* * *assessor [əˈsesə(r)] s1. Steuereinschätzer m2. JUR Br sachverständiger Beisitzer, Sachverständige(r) m/f(m)3. Br Schadenssachverständige(r) m/f(m) (einer Versicherung)4. obsa) Ratgeber mb) Amtsbruder m* * *n.Beisitzer m.Steuereinschätzer m. -
3 Abschätzung
Abschätzung f RECHT estimate* * *Abschätzung
(Bewertung) valuation, evaluation, valuing, (Schätzung) estimate, appraisal, estimation, appraisement, taxation, (Schätzung von Grundstücken) rating, assessment, extend (Br.);
• nach ungefährer Abschätzung at a rough estimate;
• gerichtliche Abschätzung judicial valuation;
• Abschätzung zwecks hypothekarischer Beleihung rating of the entire mortgage pattern;
• Abschätzung zur Festlegung der Erbschaftssteuer appraisal for inheritance taxation purposes;
• Abschätzung zur Festlegung öffentlicher Gebührnisse appraisal for fixing of utility rates;
• Abschätzung von Geschäftsgrundstücken business property appraisal;
• Abschätzung eines Grundstücks land (real-estate) appraisal;
• Abschätzung des Risikos calculation of risk;
• Abschätzung durch Sachverständige expert appraisal;
• Abschätzung des Schadens appraisal of damage;
• Abschätzung zu Steuerzwecken appraisal for taxation purposes, assessed valuation (US);
• Abschätzung zu Versicherungszwecken appraisal for insurance purposes, insurance appraisal;
• Abschätzung eines Wohngrundstücks dwelling appraisal;
• Abschätzung vornehmen to make an estimate.
См. также в других словарях:
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Frachtrecht, internationales — Frachtrecht, internationales. Inhalt: I. Geschichtliches, Geltungsgebiet, Wesen und Anwendbarkeit des IÜ. – II. Der internationale Frachtvertrag. Sein Abschluß und Inhalt. – III. Ansprüche aus dem internationalen Frachtvertrag. – IV. Rückgriff. – … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
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Schadenbearbeitung — Der Begriff Schadenmanagement bezieht sich auf die organisierte Bewältigung von Schäden, z. B. bei Versicherungen, Mietwagenverleihern, Leasinggesellschaften oder Speditionen. Dabei werden zwei Bedeutungen unterschieden: Schadenmanagement als… … Deutsch Wikipedia
Schadenmanagement — Der Begriff Schadenmanagement bezieht sich auf die organisierte Bewältigung von Schäden, z. B. bei Versicherungen, Mietwagenverleihern, Leasinggesellschaften oder Speditionen. Dabei werden zwei Bedeutungen unterschieden: Schadenmanagement… … Deutsch Wikipedia
Schadenregulierung — Der Begriff Schadenmanagement bezieht sich auf die organisierte Bewältigung von Schäden, z. B. bei Versicherungen, Mietwagenverleihern, Leasinggesellschaften oder Speditionen. Dabei werden zwei Bedeutungen unterschieden: Schadenmanagement als… … Deutsch Wikipedia
Frachtrecht — der einzelnen Staaten. (Eisenbahnfrachtrecht). Inhalt: Einleitung. – I. Teil: Das interne Eisenbahnfrachtrecht der Vertragsstaaten des IÜ. – II. Teil: Das interne Eisenbahnfrachtrecht der europäischen Nichtvertragsstaaten, sowie Amerikas. – III.… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Eid [1] — Eid (Juramentum, Jusjurandum), die Betheuerung der Wahrheit od. die Bestärkung eines Versprechens unter Anrufung Gottes od. einer anderen heilig gehaltenen Person od. Sache als Zeugen der Wahrheit u. Rächer der Unwahrheit. Der E. findet sich bei… … Pierer's Universal-Lexikon
Patentgesetz [1] — Patentgesetz. Der Patentschutz gründet sich in Deutschland auf das Patentgesetz vom 7. April 1891, das am 1. Oktober 1891 in Kraft getreten ist; er bildet zusammen mit dem Schutz von Gebrauchsmustern (1. Juni 1891), dem Urheberrecht an Mustern… … Lexikon der gesamten Technik