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(Antragsgegner)

См. также в других словарях:

  • Antragsgegner — Ạn|trags|geg|ner, der: 1. jmd., gegen den ein ↑ Antrag (1 a) gestellt wird: die Beweislast liegt beim A. 2. jmd., der sich gegen einen ↑ Antrag (2) ausspricht: bei der Abstimmung waren die A. in der Überzahl …   Universal-Lexikon

  • Mahnverfahren: Voraussetzungen und Ablauf —   Wer gegen einen Dritten eine Forderung durchsetzen möchte, kann anstatt Klage zu erheben seine Forderung im Weg des Mahnverfahrens beitreiben. Das Verfahren ist in der Zivilprozessordnung geregelt. Als vereinfachtes Verfahren dient es der… …   Universal-Lexikon

  • Gerichtliches Mahnverfahren — Das Mahnverfahren (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Es ist in § 688 ff. ZPO geregelt und nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Mahnbescheid — Das Mahnverfahren (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Es ist in § 688 ff. ZPO geregelt und nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Mahnverfahren — Inhaltsverzeichnis 1 Mahnverfahren in Deutschland 1.1 Zuständigkeit 1.2 Ablauf 1.2.1 Schriftlicher Antrag …   Deutsch Wikipedia

  • Scheckmahnverfahren — Das Mahnverfahren (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Es ist in § 688 ff. ZPO geregelt und nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Urkundenmahnverfahren — Das Mahnverfahren (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Es ist in § 688 ff. ZPO geregelt und nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Vollstreckungsbefehl — Das Mahnverfahren (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Es ist in § 688 ff. ZPO geregelt und nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Vollstreckungsbescheid — Das Mahnverfahren (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Es ist in § 688 ff. ZPO geregelt und nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Wechselmahnverfahren — Das Mahnverfahren (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Es ist in § 688 ff. ZPO geregelt und nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Artikel 18 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland — Unter Grundrechtsverwirkung versteht man den Verlust einzelner Grundrechte in einem bestimmten Verfahren gemäß Artikel 18 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Wortlaut Artikel 18 Wer die Freiheit der Meinungsäußerung,… …   Deutsch Wikipedia

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