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См. также в других словарях:

  • Haftpflicht der Eisenbahnen — (responsibility; responsabilité; responsabilità). Inhaltsangabe: I. Begriff der Eisenbahnhaftpflicht im Sinne dieser Ausführungen. II. Grundzüge der geschichtlichen Entwicklung des H. Rechts. III. Darstellung des allgemeinen H. Rechts mit… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Beschränkt persönliche Dienstbarkeit — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist nach deutschem Sachenrecht (§§ 1090 1093 …   Deutsch Wikipedia

  • Beschränkte persönliche Dienstbarkeit — Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist nach deutschem Sachenrecht (§§ 1090 – 1093 BGB) die Befugnis einer bestimmten Person, das belastete Grundstück in einzelnen Beziehungen zu nutzen. Sie unterscheidet sich vom Nießbrauch als dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Persönlich beschränkte Dienstbarkeit — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist nach deutschem Sachenrecht (§§ 1090 1093 …   Deutsch Wikipedia

  • Persönliche Dienstbarkeit — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist nach deutschem Sachenrecht (§§ 1090 1093 …   Deutsch Wikipedia

  • Reallast — Die Reallast ist nach deutschem Sachenrecht (§ 1105 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)) das Recht einer bestimmten Person, aus einem Grundstück wiederkehrende Leistungen zu verlangen. Diese Leistungen müssen (anders als bei Grundschuld und… …   Deutsch Wikipedia

  • Wohnrecht — Als Wohnrecht bezeichnet man die Befugnis, ein Gebäude oder Teile eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Österreich 3 Schweiz 4 Quellen …   Deutsch Wikipedia

  • Nießbrauch — Nieß|brauch 〈m. 1u; unz.; Rechtsw.〉 Nutzungsrecht an fremdem Vermögen, fremden Rechten, bewegl. u. unbewegl. Sachen, wobei die Substanz nicht geschmälert werden darf; Sy Nießnutz [Lehnübersetzung von lat. ususfructus; Nieß... <mhd. niezen,… …   Universal-Lexikon

  • elterliche Sorge — elterliche Sorge,   das Recht und die Pflicht der Eltern, für das minderjährige Kind zu sorgen (§§ 1626 ff. BGB). Die elterliche Sorge umfasst die Personen und die Vermögenssorge. Bis zur Neuregelung des elterlichen Sorgerechts durch Gesetz vom… …   Universal-Lexikon

  • Urlaub: Die wichtigsten Regelungen im Arbeitsrecht —   Urlaub im Arbeitsrecht meint den Erholungsurlaub. Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht bei gleichzeitiger Fortzahlung der Vergütung. Urlaub dient der Erholung des Arbeitnehmers. Aus… …   Universal-Lexikon

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