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Vorteilsausgleichung

См. также в других словарях:

  • Vorteilsausgleichung — Vorteils|ausgleichung,   im Schadensersatzrecht die Anrechnung des Vorteils, der durch ein zum Schadensersatz verpflichtendes Ereignis ausgelöst wurde, auf den zu leistenden Schadensersatz. Verursacht z. B. jemand einen Unfall und erhält deshalb… …   Universal-Lexikon

  • Vorteilsausgleichung — Berücksichtigung bei der Schadensberechnung, wenn eine zum ⇡ Schadenersatz verpflichtende Handlung dem Geschädigten nicht nur Nachteile, sondern auch Vorteile bringt: (1) Beim Geldersatz ist nur der Saldo zwischen Vor und Nachteilen zu ersetzen.… …   Lexikon der Economics

  • Abzug neu für alt — Vom Vorteilsausgleich (auch Vorteilsausgleichung) wird im deutschen Schadensersatzrecht gesprochen, wenn der Schadensersatzanspruch um diejenige Positionen gemindert wird, die dem Geschädigten als Vorteil aus einem schädigendem Ereignis… …   Deutsch Wikipedia

  • Disagio — Disagio, Damnum oder Abgeld ist im Finanzwesen ein Abschlag vom Nennwert, der bei Kreditgewährung oder Ausgabe eines Wertpapiers oder von Sorten vereinbart werden kann. Das Gegenteil des Disagios ist das Agio oder Aufgeld. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Heinrich Grützner — (* 27. April 1905 in Kirchberg/Hunsrück; † 13. März 1974 in Bonn) war Ministerialrat im Bundesministerium der Justiz. Inhaltsverzeichnis 1 Biografie 2 Werke 3 Schriften …   Deutsch Wikipedia

  • Ulrich Büdenbender — (* 1. September 1948 in Siegen) ist ein deutscher Jurist. Seit 1998 ist er Professor für Bürgerliches Recht, Energiewirtschaftsrecht und Arbeitsrecht an der Technischen Universität Dresden. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Schriften (Auswahl) 3 …   Deutsch Wikipedia

  • Vorteilsausgleich — Vom Vorteilsausgleich (auch Vorteilsausgleichung) wird im deutschen Schadensersatzrecht gesprochen, wenn der Schadensersatzanspruch um diejenige Positionen gemindert wird, die dem Geschädigten als Vorteil aus einem schädigendem Ereignis… …   Deutsch Wikipedia

  • Schadensersatz — Schadenersatz * * * Scha|dens|er|satz 〈m. 1u; unz.; Rechtsw.; im BGB für〉 Schadenersatz * * * Scha|dens|er|satz usw.: ↑ Schadenersatz usw. * * * Schadens|ersatz,   der Ausgleich eines eingetretenen Schadens. Voraussetzung für einen Anspruch auf… …   Universal-Lexikon

  • Schadensersatz — I. Allgemein:1. Begriff: Ausgleich des Schadens (⇡ Interesse), der einem anderen durch einen vom Ersatzpflichtigen zu vertretenden Umstand erwachsen ist. 2. Schadensersatzpflicht: Gesetzlich oder vertraglich begründete Verpflichtung zur Leistung… …   Lexikon der Economics

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