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Vollstreckungsurteil

См. также в других словарях:

  • Vollstreckungsurteil — (Delibationsurteil, Exequatur), das Urteil, das die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil eines ausländischen Gerichts oder eines Schiedsspruches für zulässig erklärt. Urteile nichtdeutscher Gerichte dürfen in Deutschland nicht ohne weiteres… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vollstreckungsurteil — Vollstreckungs|urteil,   Vollstreckungstitel …   Universal-Lexikon

  • Schiedsgerichte — zur Entscheidung privatrechtlicher Streitigkeiten sind an Stelle der staatlichen Gerichte zugelassen in dem Umfang und nach den Bestimmungen, wie sie aus dem 10. Buch der Deutschen Zivilprozeßordnung, § 1025–1048, ersichtlich sind. Hiernach… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Vorläufige Vollstreckbarkeit von Urteilen — liegt dann vor, wenn das Gericht ausspricht, daß ein an sich wegen mangelnder Rechtskraft nicht vollstreckbares Urteil (s. Vollstreckungsurteil) vorläufig vollstreckt werden darf. Nach der Deutschen Zivilprozeßordnung (§ 708) sind eine Reihe von… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Internationales Zivilverfahrensrecht (Deutschland) — Das Internationale Zivilverfahrensrecht (IZVR) ist der Teil des Zivilverfahrensrechts, der sich mit der internationalen Zuständigkeit, der Gerichtsbarkeit, den Besonderheiten von Verfahren mit Auslandsbeziehung, der Anerkennung und Vollstreckung… …   Deutsch Wikipedia

  • Le Madame — war ein Klub mit einer Kunstgalerie in der polnischen Hauptstadt Warschau, der bis 31. März 2006 existierte. Le Madame wurde von dem Unternehmen Connect und Krystian Legierski im Herbst 2003 gegründet. Der Klub war in den Räumlichkeiten an der… …   Deutsch Wikipedia

  • Révision au fond — Von révision au fond spricht man im Internationalen Zivilverfahrensrecht, wenn ein Gericht bei der Anerkennung bzw. Vollstreckbarerklärung ausländischer Gerichtsentscheidungen diese Entscheidungen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht… …   Deutsch Wikipedia

  • Verbot der révision au fond — Das Verbot der révision au fond besagt, dass bei der Anerkennung bzw. Vollstreckbarerklärung ausländischer Gerichtsentscheidungen diese Entscheidungen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht (grundsätzlich) nicht nachgeprüft werden dürfen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Delibationsurteil — (v. ital. delibazione), Vollstreckungsurteil (s.d.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Exequātur — (lat., »er vollziehe«), Bezeichnung für den Akt, durch welchen die Ernennung eines Konsuls (auch Plazet, in der Türkei Berat genannt) durch Bestellungsbrief (lettres de provision) seitens des Absendestaates von seiten des Empfangsstaates… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schiedsrichter — (Arbiter), derjenige, dem die Entscheidung eines Rechtshandels durch Übereinkunft der streitenden Teile übertragen ist; Schiedsspruch (Arbitrium, Laudum), die Entscheidung eines Rechtsstreites durch einen S. oder durch ein aus mehreren… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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