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Ver'zug

См. также в других словарях:

  • Zug, exzentrischer — Zug, exzentrischer. Bei Behandlung desselben hat man besonders die Verhältnisse eingespannter Füllungsglieder von Fachwerkträgern (Bd. 3, S. 533) und sonstiger prismatischer Stäbe im Auge, deren Biegung durch außerhalb der Stabachse wirkende… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Verzug — Ver|zug, der; [e]s (Bergmannssprache auch gitterartige Verbindung zwischen Ausbaurahmen); Gefahr ist im Verzug (Gefahr droht); im Verzug sein (im Rückstand sein); in Verzug geraten, kommen; in Verzug setzen; ohne Verzug (sofort) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • unverzüglich — sofort; direkt; augenblicklich; ohne Umschweife; vom Fleck weg (umgangssprachlich); schnurstracks (umgangssprachlich); umgehend; auf Anhieb; sogleich; …   Universal-Lexikon

  • Verzug — Zahlungsverzug; Verzögerung; Rückstand; Zeitverzögerung; Verspätung * * * Ver|zug 〈m.; (e)s; unz.〉 1. Verzögerung, Rückstand 2. 〈Bgb.〉 Verkleidung 3. 〈fig.; veraltet〉 bevorzugte …   Universal-Lexikon

  • Zahlungsverzug — Verzug * * * Zah|lungs|ver|zug, der: ↑ Verzug (1) der Zahlung: in Z. geraten, kommen; er ist [bei der Miete] in Z. * * * Zah|lungs|ver|zug, der: ↑Verzug (1) der Zahlung: Nein, von einem Bruch der Peruaner mit der Weltbank könne gar keine Rede… …   Universal-Lexikon

  • Zeitverzug — Zeit|ver|zug, der: Verzug: in Z. kommen, geraten. * * * Zeit|ver|zug, der: Verzug: in Z. kommen, geraten; dass der Arbeitsmarkt mit einem gewissen Z. auf den schleppenden Wirtschaftsgang reagiere (Tages Anzeiger 19. 1. 91, 5) …   Universal-Lexikon

  • unverzüglich — un·ver·zü̲g·lich, ụn·ver·züg·lich Adj; meist adv, geschr ≈ ↑sofort (2) …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Siedeverzug — Sie|de|ver|zug [zu verziehen = verzögern]: Bez. für das Ausbleiben des Siedebeginns einer erhitzten Fl. trotz z. T. erheblicher Überschreitung des Siedepunkts; die durch Außeneinflüsse bewirkte Lösung der Spannung in der überhitzten Fl. kann… …   Universal-Lexikon

  • Gläubigerverzug — Gläubigerverzug,   Annahmeverzug, Rechtstatbestand, der entsteht, wenn der Gläubiger, auch ohne Verschulden, die ihm von seinem Schuldner ordnungsmäßig angebotene geschuldete Leistung nicht annimmt (§ 293 BGB).   Während des Gläubigerverzugs hat… …   Universal-Lexikon

  • Schuldnerverzug — Schuldnerverzug,   Zivilrecht: die vom Schuldner zu vertretende Verzögerung einer geschuldeten Leistung. Der Schuldnerverzug tritt ein, wenn der Schuldner auf eine nach Fälligkeit ausgesprochene Mahnung des Gläubigers nicht seiner… …   Universal-Lexikon

  • Leistungsverzug — Leis|tungs|ver|zug, der (Rechtsspr.): Schuldnerverzug …   Universal-Lexikon

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