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Rechtssubjekt

См. также в других словарях:

  • Rechtssubjekt — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtssubjekt — Rẹchts|sub|jekt 〈n. 11〉 Träger von Rechten u. Pflichten, natürl. bzw. jurist. Person * * * Rechts|subjekt,   die natürliche oder juristische Person. * * * Rẹchts|sub|jekt, das (Rechtsspr.): vgl. ↑Rechtsperson …   Universal-Lexikon

  • Haftungsrisiko — Unter Haftung versteht man das Unterworfensein eines Rechtssubjekts unter den Vollstreckungszugriff des Staates (staatliche Gewalt). Aufgrund seines Gewaltmonopols hat ausschließlich der Staat das Recht und die Befugnis, seinen Strafanspruch… …   Deutsch Wikipedia

  • Subjektives Recht — Die Rechtsordnung, das so genannte objektive Recht, legt den Rechtsunterworfenen regelmäßig Pflichten auf. Oft entscheidet sie sich aber darüber hinaus auch dafür, dass Einzelne die Erfüllung eben dieser Pflichten von einem Verpflichteten auch… …   Deutsch Wikipedia

  • Gemeinheit — Gemeinheit, was mehreren zugleich zukommt, im moralischen Sinne Denk und Handlungsweise, wie sie einem »gemeinen« Menschen eigen ist. – Im juristischen Sprachgebrauch versteht man unter G. oder Korporation (universitas, corpus, collegium) einen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Frau — Ehefrau; Weib (derb); Gemahlin; bessere Hälfte; Gattin; Alte (derb); Ehegattin; Angetraute; Schachtel (derb …   Universal-Lexikon

  • 2+4 — Der Zwei plus Vier Vertrag (Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland) ist ein Staatsvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sowie Frankreich, den Vereinigten Staaten, dem… …   Deutsch Wikipedia

  • 2+4-Vertrag — Der Zwei plus Vier Vertrag (Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland) ist ein Staatsvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sowie Frankreich, den Vereinigten Staaten, dem… …   Deutsch Wikipedia

  • 2-Plus-4-Vertrag — Der Zwei plus Vier Vertrag (Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland) ist ein Staatsvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sowie Frankreich, den Vereinigten Staaten, dem… …   Deutsch Wikipedia

  • 2-plus-4-Vertrag — Der Zwei plus Vier Vertrag (Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland) ist ein Staatsvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sowie Frankreich, den Vereinigten Staaten, dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Abschließende Erklärung — Der Zwei plus Vier Vertrag (Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland) ist ein Staatsvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sowie Frankreich, den Vereinigten Staaten, dem… …   Deutsch Wikipedia

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