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Prozeßvollmacht

См. также в других словарях:

  • Prozeßvollmacht — heißt die Vollmacht, durch die jemand zur Durchführung eines Rechtsstreites namens einer Partei ermächtigt wird, ferner die jene Machtbefugnis übertragende Urkunde. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 80 ff.) hat der Prozeßbevollmächtigte (s …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Prozeßvollmacht — Prozeßvollmacht, die Ermächtigung zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozeßhandlungen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Bevollmächtigte — Bevollmächtigte, Personen, denen andre die Ermächtigung (die Gewalt, volle Macht) erteilt haben, ein Geschäft für sie oder in ihrem Namen zu vollziehen; s. Mandat, Prozeßbevollmächtigter, Prozeßvollmacht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Prozeßbevollmächtigter — heißt nach dem Sprachgebrauch der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 78 ff.) der von einer Partei in einem bürgerlichen Rechtsstreit mit ihrer Vertretung Beauftragte. Im Anwaltsprozeß (s. d.) muß dies ein bei dem Prozeßgericht zugelassener… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Prozeßlegitimation — (Legitimatio ad processum) nennt man den Nachweis, daß der für eine Partei in einem bürgerlichen Rechtsstreit oder in einem Strafprozeß Auftretende dazu berechtigt ist. Dieser Nachweis ist entweder durch Prozeßvollmacht (s. d.) oder dadurch zu… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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