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Patentberühmung

См. также в других словарях:

  • Patentberühmung — Wer Gegenstände mit einem Hinweis versieht, der den Eindruck erweckt, der Gegenstand sei durch ein Patent oder eine Patentanmeldung geschützt, berühmt sich eines Patentes oder einer Patentanmeldung. In Deutschland regelt § 146 des Patentgesetzes… …   Deutsch Wikipedia

  • Patentberühmung — das Versehen von Gegenständen, Verpackungen, Anzeigen etc. mit einem Hinweis, der den Eindruck bestehenden Patentschutzes hervorruft, löst den Auskunftsanspruch des § 146 PatG aus, der auch auf ⇡ europäische Patente und Patentanmeldungen… …   Lexikon der Economics

  • Patentanmeldung — Ein Patent (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“) ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Dieser Artikel oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Patente — Ein Patent (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“) ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Dieser Artikel oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Patentieren — Ein Patent (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“) ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Dieser Artikel oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Patentierung — Ein Patent (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“) ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Dieser Artikel oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Patentrecht — Ein Patent (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“) ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Dieser Artikel oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Patentschutz — Ein Patent (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“) ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Dieser Artikel oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Patentwesen — Ein Patent (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“) ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Dieser Artikel oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Sperrpatent — Ein Patent (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“) ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Dieser Artikel oder… …   Deutsch Wikipedia

  • gesetzlich geschützt — Hinweise wie „gesetzlich geschützt“, „patentamtlich geschützt“ oder „geschützt“ bezieht der Verkehr jeweils dann, wenn sich der Hinweis an ein breites Publikum wendet, auf das Bestehen von Patentschutz für die entsprechend gekennzeichnete und… …   Lexikon der Economics

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