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Parlamentärflagge

См. также в других словарях:

  • Parlamentärflagge — weiße Flagge eine weiße Flagge Die Parlamentärsflagge ist eine weiße Flagge, die den Parlamentär als solchen kennzeichnet und die Kombattanten zur Wahrung seiner völke …   Deutsch Wikipedia

  • Parlamentärflagge — Par|la|men|tär|flag|ge, die: weiße Flagge, die der entsandte Parlamentär als Zeichen der Unterhandlungsbereitschaft trägt …   Universal-Lexikon

  • Parlamentärflagge — Par|la|men|tär|flag|ge …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Flagge — (engl. Flag, franz. Pavillon, ital. Bandiera; hierzu Tafel »Flaggen I III«, mit Textblatt), das Erkennungszeichen für die Staatsangehörigkeit des Schiffes, für das Kriegsschiff außerdem das Ehrenzeichen ähnlich der Fahnen des Heeres. Außerdem… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Heimtücke — Die Heimtücke bezeichnet die verstohlene, besonders tückische Art und Weise eines schädigenden Handelns, das als besonders verwerflich erscheint, weil es andere hinterrücks trifft, also nicht vorhersehbar und unerwartet. Inhaltsverzeichnis 1 Im… …   Deutsch Wikipedia

  • Schleswig [2] — Schleswig (Gesch.). S. gehörte zur Zeit des Römischen Reiches zur Cimbrischen Halbinsel, u. Cimbern, von ihnen bes. die Chalen, bewohnten es wahrscheinlich bis zu ihrer Wanderung nach Süden. Nachher eroberten dänische Stämme, von Osten… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Flagge — (franz. Pavillion, engl. Colours od. Flag), rechteckige Fahne von leichtem Wollstoff bis zu 18 Ellen lang u. 12 Ellen breit, od. (wie man seemännisch sagt) tief, an der Besahn Gaffel der Schiffe gehißt, um die Nationalität des Schiffes zu… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Hangöudd — Hangöudd, südwestliche Landspitze der russischen Provinz Finnland mit vielen kleinen Inseln (Scheeren) umgeben; an der Südseite der Landspitze befindet sich eine sichere Rhede mit dem Städtchen gleiches Namens; südlicher auf der Insel Russari ein …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Kriegsmittel — Kriegsmittel, alle diejenigen Maßregeln, die von einem Staate gegen den andern ergriffen werden können, um den Zweck des Krieges zu erreichen, den Gegner zu unterwerfen. Sie bestehen in der Anwendung von Gewalt und List. Zu den auf Gewalt… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Parlamentär — (franz. parlementaire), Personen, die den offiziellen Verkehr zwischen kriegführenden Heeren oder Teilen desselben zu vermitteln haben, die als bevollmächtigte Abgesandte des einen Heeres bei dem andern erscheinen, um Unterhandlungen zu führen,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Parlamentärschiff — (Kartellschiff), ein Fahrzeug, das während kriegerischer Unternehmungen zur See mit dem Austausch von Gefangenen oder der Übermittelung von Erklärungen betraut ist. Es genießt den gleichen völkerrechtlichen Schutz wie die Parlamentäre im… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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