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Paketzuschlag

См. также в других словарях:

  • Paketzuschlag — 1. Allgemein: Von der Börsennotierung abweichender, höherer Preis für ⇡ Aktienpakete. 2. Steuerrecht: Ein bei der Bewertung von Aktienpaketen (R 95 VI ErbStR) zu der Summe der amtlichen ⇡ Kurswerte oder der Summe der aus Verkäufen von… …   Lexikon der Economics

  • Akquisition eines Unternehmens — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern …   Deutsch Wikipedia

  • Firmenübernahme — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern …   Deutsch Wikipedia

  • Hostile takeover — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern …   Deutsch Wikipedia

  • Unternehmensakquisition — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern …   Deutsch Wikipedia

  • Unternehmensübernahme — Unternehmensübernahmen bezeichnen das Erlangen der Kontrolle eines Unternehmens. Unter Kontrolle kann die Befugnis zur Festlegung der Ziele und Bestimmung der Geschäftspolitik verstanden werden. Aus den marktwirtschaftlichen Prinzipien der… …   Deutsch Wikipedia

  • Aktienpaket — größerer Nominalbetrag von ⇡ Aktien derselben Gesellschaft, der sich in einer Hand befindet und dem Besitzer Einfluss auf die Gesellschaft sichert. Der Besitz von 5 Prozent des Kapitals genügt, um die Einberufung einer Hauptversammlung zu… …   Lexikon der Economics

  • Pakethandel — Handel mit ⇡ Aktienpaketen, meist außerhalb der Börse, wobei häufig von der Börsennotierung abweichende Preise ausgehandelt werden (⇡ Paketzuschlag, Paketabschlag). Für die vermittelnde Bank ist dann ⇡ Selbsteintritt nicht möglich, vielmehr… …   Lexikon der Economics

  • Zuschlag — I. Z. bei einer Versteigerung(§§ 79 ff. ZVG): Bei der Zwangsversteigerung wird das Grundstück oder Schiff vom Vollstreckungsgericht dem ⇡ Meistbietenden durch sog. Zuschlagsbeschluss zugeschlagen mit der Wirkung, dass der Ersteher Eigentümer wird …   Lexikon der Economics

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