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1 наследник по дополнительному завещанию
nУниверсальный русско-немецкий словарь > наследник по дополнительному завещанию
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2 наследник по завещанию под отлагательным условием
nУниверсальный русско-немецкий словарь > наследник по завещанию под отлагательным условием
См. также в других словарях:
Damnationslegat — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Vermächtnis (auch Legat, von lat. legatum) ist im deutschen, österreichischen und schweizerischen Erbrecht die… … Deutsch Wikipedia
Vermächtnis — Dieser Artikel wurde aufgrund von formalen und/oder inhaltlichen Mängeln in der Qualitätssicherung Recht zur Verbesserung eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität von Artikeln aus dem Themengebiet Recht auf ein akzeptables Niveau zu bringen.… … Deutsch Wikipedia
Vindikationslegat — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Vermächtnis (auch Legat, von lat. legatum) ist im deutschen, österreichischen und schweizerischen Erbrecht die… … Deutsch Wikipedia
Vorausvermächtnis — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Vermächtnis (auch Legat, von lat. legatum) ist im deutschen, österreichischen und schweizerischen Erbrecht die… … Deutsch Wikipedia
Enterbung — Enterbung, Erklärung des Erblassers durch letztwillige Verfügung, den Noterben (s. d.) von jedem Anteil an der Erbschaft auszuschließen. Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt den Ausdruck E. nicht, spricht vielmehr von Ausschließung eines gesetzlichen … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Nachvermächtnis — ist Zuwendung des vermachten Gegenstandes an einen Dritten (Nachvermächtnisnehmer) von einem nach dem Anfalle des Vermächtnisses eintretenden bestimmten Zeitpunkt oder Ereignis an (Bürgerliches Gesetzbuch, § 2191). Das Verhältnis zwischen dem… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Vorvermächtnis — Vorvermächtnis, s.v.w. Vorausvermächtnis (s.d.); auch ein Vermächtnis, bei welchem der Bedachte den vermachten Gegenstand nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt behalten darf, um ihn dann einem andern (Nachvermächtnisnehmer) zu übergeben … Kleines Konversations-Lexikon