Перевод: с русского на немецкий

с немецкого на русский

Ministeranklage

См. также в других словарях:

  • Ministeranklage — Minịster|anklage,   das Verfahren, in dem ein Regierungsmitglied (Minister oder Regierungschef) wegen schuldhafter Verletzung der Verfassung oder eines sonstigen Gesetzes vor dem Staats beziehungsweise Verfassungsgerichtshof angeklagt werden… …   Universal-Lexikon

  • Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich — Der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich (StGH) war das auf staatsorganisationsrechtliche Streitigkeiten beschränkte Verfassungsgericht der Weimarer Republik. Er bezeichnete sich selbst 1927 als „Hüter der Reichsverfassung“.[1]… …   Deutsch Wikipedia

  • Schleswig [2] — Schleswig (Gesch.). S. gehörte zur Zeit des Römischen Reiches zur Cimbrischen Halbinsel, u. Cimbern, von ihnen bes. die Chalen, bewohnten es wahrscheinlich bis zu ihrer Wanderung nach Süden. Nachher eroberten dänische Stämme, von Osten… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Kurhessische Ständeversammlung — Ständehaus in Kassel Die kurhessische Ständeversammlung entstand nach den Unruhen von 1830 im selben Jahr als konstituierende Ständeversammlung zur Beratung und Verabschiedung einer Verfassung. Die Verfassung wurde 1831 in Kraft gesetzt. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Nationalrat (Österreich) — Nationalrat Logo Parlamentsgebäude …   Deutsch Wikipedia

  • Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen — Grundlegender Staatsaufbau Basisdaten Titel: Verfassung für das Lan …   Deutsch Wikipedia

  • Minister — (lat.), 1) Diener jeder Art; 2) höchster Staatsbeamter, u. zwar führen die Gesandten zweiter Klasse den Titel Bevollmächtigte M. (Ministres plénipotentiaires), während die M. dritter Klasse blos Minisierresidenten (Ministres résidents) heißen,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Walachei [2] — Walachei (Gesch.). Die jetzige W. war im Alterthum der südliche Theil von Dacien, welches Land 106 n. Chr römische Provinz wurde u. es blieb, bis Kaiser Aurelian 273 es aufgab, s.u. Dacien. Darauf zogen Westgothen in der W. ein, im 4. Jahrh. nach …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Constitutionell — Constitutionell, im weiteren Sinne überhaupt verfassungsmäßig, im engeren denjenigen Ideen entsprechend, welche die Theorie über Begriff u. Wesen einer constitutionellen Monarchie (s. u. Constitution 2) aufgestellt hat. Daher Constitutionelle,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Dänemark [2] — Dänemark (Gesch.). I. Periode. Sagengeschichte bis zur Einführung des Christenthums. A) Älteste Zeit. Die Dänen, von denen D. seinen Namen erhalten, waren einer der germanischen Volksstämme, welche in der alten Zeit sich über den Norden Europas… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Norwegen — (Norge), Königreich, erstreckt sich von 57°58´43´´ (Lindesnäs) bis 71°11´ nördl. Br. (Knivskjälodden) in einer Länge von 1700 km. Seine Küsten messen (ohne Rücksicht auf die zahlreichen Meerbusen) 2800 km, und der Flächeninhalt beträgt 321,477… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Поделиться ссылкой на выделенное

Прямая ссылка:
Нажмите правой клавишей мыши и выберите «Копировать ссылку»