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1 владение
* * *владе́ние n Besitz m (Т von D); Besitztum; Gebiet; Beherrschung f (Т G)* * *владе́ни|е<-я>ср1. (облада́ние) Besitz mвладе́ние а́кциями Aktienbesitz mколониа́льные владе́ния Kolonialbesitz mвладе́ние контро́льным паке́том а́кций Mehrheitsbesitz mвладе́ние контро́льной до́лей капита́ла Mehrheitsbeteiligung fвладе́ние ры́нком Marktbeherrschung f2. (уме́ние) Beherrschung fвладе́ние ру́сским языко́м Beherrschung f der russischen Sprache* * *n1) gener. Beherrschung (напр., языками), Besitz, Besitztum, Besitzung, Handhabung, Meisterung (чем-л.), Meisterung (языком, профессией и т. п.), Beherrschung (напр. языками), (тк.sg) Führung (чем-л.), (тк.sg) Besitz2) law. Besitzen, Detention, Eigen, Habe, Herrschaft, Inhabung, Nießbrauch (чужим имуществом), Possession3) econ. Verfügung (например, помещением на правах аренды), (земельное) Besitztum, (земельное) Besitz, (земельное) Besitzung4) patents. Inhaberschaft5) busin. Hat -
2 владение рынком
nlaw. Marktbeherrschung -
3 господство
n Herrschaft f* * *госпо́дство n Herrschaft f* * *госпо́дств|о<-а>ср Herrschaft f; (госпо́дствующее положе́ние) Vorherrschaft f, Dominanz fгоспо́дство на ры́нке Marktbeherrschung f* * *n1) gener. Beherrschung, Hoheit, Machthaberei, Präponderanz, (тк.sg) Herrschaft, Oberherrschaft, Regiment, Vorherrschaft2) obs. Reich, Botmäßigkeit3) law. Herrschaft, Machtausübung, Verfügungsgewalt -
4 господство на рынке
nmanag. Marktbeherrschung -
5 господство над рынком
necon. MarktbeherrschungУниверсальный русско-немецкий словарь > господство над рынком
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6 доминирование
домини́ровани|е<-я>ср Dominieren nt, Dominanz fдомини́рование на ры́нке Marktbeherrschung f* * *n1) geol. Vorherrschaft2) biol. Dominanz (наследственных признаков)3) eng. Vorherrschen4) psych. Prävalenz -
7 монопольное господство на рынке
adjlaw. MarktbeherrschungУниверсальный русско-немецкий словарь > монопольное господство на рынке
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8 управление рынком
nfin. Marktbeherrschung
См. также в других словарях:
Marktbeherrschung — Marktbeherrschende Stellung ist ein Begriff des Kartellrechts. Er bezeichnet eine Situation, in welcher ein Unternehmen keinem oder nur ungenügendem Wettbewerbsdruck ausgesetzt ist. Die genaue Definition unterscheidet sich je nach Gesetzgebung.… … Deutsch Wikipedia
Marktbeherrschung — Mạrkt|be|herr|schung, die (Wirtsch.): herrschende Stellung auf dem ↑ Markt (3) mit der Macht, die Preise zu diktieren. * * * Mạrkt|be|herr|schung, die (Wirtsch.): herrschende Stellung auf dem Markt mit der Macht, die Preise zu diktieren … Universal-Lexikon
Marktbeherrschung — I. Wettbewerbsrecht:Tatbestandsmerkmal der Fusionskontrolle und der Missbrauchsaufsicht (⇡ Deutsches Kartellrecht, ⇡ Europäisches Kartellrecht). Individuelle M. liegt vor, wenn Unternehmen ohne Wettbewerber sind, keinem wesentlichen Wettbewerb… … Lexikon der Economics
individuelle Marktbeherrschung — ⇡ Marktbeherrschung … Lexikon der Economics
kollektive Marktbeherrschung — ⇡ Marktbeherrschung … Lexikon der Economics
Kollektive Marktbeherrschung — Marktbeherrschende Stellung ist ein Begriff des Kartellrechts. Er bezeichnet eine Situation, in welcher ein Unternehmen keinem oder nur ungenügendem Wettbewerbsdruck ausgesetzt ist. Die genaue Definition unterscheidet sich je nach Gesetzgebung.… … Deutsch Wikipedia
überragende Marktstellung — ⇡ Marktbeherrschung … Lexikon der Economics
marktbeherrschendes Unternehmen — ⇡ Marktbeherrschung, ⇡ Deutsches Kartellrecht, ⇡ Europäisches Kartellrecht … Lexikon der Economics
Binnenmarktpreis — Der Binnenpreis (auch Binnenmarktpreis oder interner Preis) ist der Preis, zu dem ein Gut im Inland gehandelt wird. Der Binnenpreis wird oft in Zusammenhang mit dem Weltmarktpreis (Außenpreis) gebracht. Es gibt auch den sogenannten EU Binnenpreis … Deutsch Wikipedia
Binnenpreis — Der Binnenpreis (auch Binnenmarktpreis oder interner Preis) ist der Preis, zu dem ein Gut im Inland gehandelt wird. Der Binnenpreis wird oft in Zusammenhang mit dem Weltmarktpreis (Außenpreis) gebracht. Es gibt auch den sogenannten EU Binnenpreis … Deutsch Wikipedia
Firmengruppe — Unternehmensverbindung oder Unternehmenszusammenschluss bezeichnet die vertraglich vereinbarte enge Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen (Kooperation) bzw. die wirtschaftliche und rechtliche Vereinigung verschiedener Unternehmen zu einer… … Deutsch Wikipedia