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Grenzbaum

См. также в других словарях:

  • Grenzbaum — ist ein Begriff aus dem deutschen Sachen bzw. Nachbarrecht. Gesetzlich normiert ist dieser Begriff in § 923 BGB. Es handelt sich hier um einen Baum oder Strauch, der auf der Grenze von zwei Grundstücken steht. Solange der Baum (Strauch)… …   Deutsch Wikipedia

  • Grenzbaum — Grenzbaum, s. Eigentum, S. 443 …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Grenzbaum — Grẹnz|baum, der: 1. Baum, der eine Grenze markiert: Grenzbäume pflanzen. 2. Schlagbaum. * * * Grenzbaum,   auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken stehender Baum oder Strauch (§ 923 BGB). Früchte und (bei Fällung) auch das Holz gehören den… …   Universal-Lexikon

  • Grenzbaum — Grẹnz·baum der ≈ Schlagbaum …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Grenzbaum — Grẹnz|baum …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Nachbarschaftsrecht — Das Nachbarrecht ist Teil des zivilrechtlichen Sachenrechts. Es besteht aus allen Rechtsnormen, die das grundsätzliche Recht des Eigentümers, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und jeden Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen, mit… …   Deutsch Wikipedia

  • Ravenshorst — ist ein Hofgut und liegt zwischen Eckernförde und dem Ort Goosefeld. Die Geschichte von Ravenshorst konnte erst durch die eingehende Recherche von Ludwig Hünger in wesentlichen Punkten geklärt werden. Inhaltsverzeichnis 1 Erste Nennung… …   Deutsch Wikipedia

  • Schiedsfrau — Das Schiedsamt ist eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit zur Streitschlichtung in weniger wichtigen strafrechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Als nach dem Wiener Kongress 1814 / 1815 die europäischen Territorien neu geordnet …   Deutsch Wikipedia

  • Schiedsleute — Das Schiedsamt ist eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit zur Streitschlichtung in weniger wichtigen strafrechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Als nach dem Wiener Kongress 1814 / 1815 die europäischen Territorien neu geordnet …   Deutsch Wikipedia

  • Schiedsmann — Das Schiedsamt ist eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit zur Streitschlichtung in weniger wichtigen strafrechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Als nach dem Wiener Kongress 1814 / 1815 die europäischen Territorien neu geordnet …   Deutsch Wikipedia

  • Schiedsperson — Das Schiedsamt ist eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit zur Streitschlichtung in weniger wichtigen strafrechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Als nach dem Wiener Kongress 1814 / 1815 die europäischen Territorien neu geordnet …   Deutsch Wikipedia

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