-
1 долги фирмы
-
2 долги фирмы
adjlaw. Geschäftsschulden -
3 задолженность фирмы
nlaw. Geschäftsschulden
См. также в других словарях:
Handelsfrau — ist eine Frauensperson, die ein Handelsgewerbe (s. d.) betreibt (Handelsgesetzbuch, § 1 ff.). Das neue bürgerliche Recht hat die Gleichberechtigung der Geschlechter grundsätzlich anerkannt, weshalb die ledige Frauensperson dem Mann auch auf… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Geschäftsübernahme — Geschäftsübernahme, Übernahme und Fortführung eines Geschäfts durch einen Dritten. Das Deutsche Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897 hat die Haftung des Übernehmers positiv geregelt. Hierbei und zwei Hauptfälle zu scheiden: 1) Erwerb durch… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Edgar Degas — Selbstporträt mit Bleistifthalter (ca. 1855), Öl auf Leinwand, 81 × 64,5 cm Edgar Degas, eigentlich Hilaire Germain Edgar de Gas (* 19. Juli 1834 in Paris; † 27. September 1917 ebenda), war ein französischer Maler und Bildhauer. Er wird… … Deutsch Wikipedia
Bekanntmachung — 1. Form der Bekanntgabe amtlicher Nachrichten, weiterer Begriff gegenüber der ⇡ Verkündung (nur für Gesetze und Rechtsverordnungen). 2. Handelsübliche B., z.B. der Übernahme der Geschäftsschulden bei Erwerb eines Handelsgewerbes, durch Anzeigen… … Lexikon der Economics
Erbenhaftung — Einstehen für ⇡ Nachlassverbindlichkeiten (§§ 1967–2017, 2058–2063 BGB). E. setzt ⇡ Annahme der Erbschaft voraus. 1. Bürgerliches Recht: Der Erbe haftet grundsätzlich unbeschränkt mit seinem ganzen Vermögen; E. ist jedoch auf den ⇡… … Lexikon der Economics
Niederlassung — Ort, an dem ein Unternehmen geführt wird. Die N. ist i.Allg. ⇡ Erfüllungsort für Geschäftsschulden und ⇡ Gerichtsstand für alle den Gewerbebetrieb betreffenden Klagen. Neben der Hauptniederlassung können Zweigniederlassungen bestehen. Vgl. auch ⇡ … Lexikon der Economics
Testamentsvollstrecker — durch den ⇡ Erblasser oder nach seiner Bestimmung durch einen Dritten oder das ⇡ Nachlassgericht zur Durchführung der ⇡ Testamentsvollstreckung ernannte Person (§§ 2197–2200 BGB). 1. Rechtsstellung: Ähnlich der des ⇡ Insolvenzverwalters; er übt… … Lexikon der Economics