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Gerichtsverfassungsgesetz

См. также в других словарях:

  • Gerichtsverfassungsgesetz — Gerichtsverfassungsgesetz, s. Reichsjustizgesetze …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gerichtsverfassungsgesetz — Das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) regelt die Gerichtsverfassung eines Teils der ordentlichen Gerichtsbarkeit, nämlich der streitigen Zivilgerichtsbarkeit und der Strafgerichtsbarkeit. Nach geltender Rechtsprechung ist das GVG auch… …   Deutsch Wikipedia

  • Gerichtsverfassungsgesetz — Ge|rịchts|ver|fas|sungs|ge|setz, das: Gesetz, das die Gerichtsverfassung festlegt. * * * Ge|rịchts|ver|fas|sungs|ge|setz, das: Gesetz, das die Gerichtsverfassung festlegt …   Universal-Lexikon

  • Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) — i.d.F. vom 9.5.1975 (BGBl I 1077) m.spät.Änd. Inhalt: Organisation und Zusammensetzung der ⇡ ordentlichen Gerichtsbarkeit, wie ⇡ Amtsgericht, ⇡ Schöffengericht, ⇡ Familiengericht, ⇡ Landgericht, ⇡ Kammer für Handelssachen, ⇡ Oberlandesgericht… …   Lexikon der Economics

  • Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz — Basisdaten Titel: Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz Abkürzung: EGGVG, GVGEG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmateri …   Deutsch Wikipedia

  • GVG — Gerichtsverfassungsgesetz EN Judicature Act …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Geschworenenprozess — Ein Geschworenengericht ist ein Gericht, in dem Geschworene an der Entscheidung (ganz oder zum Teil) beteiligt sind. Die Geschworenen sind keine Juristen, sondern meist unbeteiligte Bürger, die durch Abstimmung ein Urteil fällen. Dabei bewerten… …   Deutsch Wikipedia

  • EGGVG — Das deutsche Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (amtliche Abkürzung: EGGVG; auch: GVGEG) wurde am 27. Januar 1877 erlassen. Es enthält ergänzend zum Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) einige allgemeine Bestimmungen für die ordentliche… …   Deutsch Wikipedia

  • GVGEG — Das deutsche Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (amtliche Abkürzung: EGGVG; auch: GVGEG) wurde am 27. Januar 1877 erlassen. Es enthält ergänzend zum Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) einige allgemeine Bestimmungen für die ordentliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Geschworenengericht — Ein Geschworenengericht ist ein Gericht, in dem Geschworene an der Entscheidung (ganz oder zum Teil) beteiligt sind. Die Geschworenen sind keine Juristen, sondern meist „unbeteiligte“ Bürger, die durch Abstimmung ein Urteil fällen. Dabei bewerten …   Deutsch Wikipedia

  • Herrin des Ermittlungsverfahrens — Eine Staatsanwaltschaft (StA) ist die Behörde, die für die Strafverfolgung und vollstreckung zuständig ist und als solche ein Teil der Justiz ist. Sie wird auch mit dem Begriff Anklagebehörde bezeichnet. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Aufgaben …   Deutsch Wikipedia

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