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1 Freizeichnungsklausel
Freizeichnungsklausel f огово́рка об освобожде́нии от отве́тственности (в соглаше́ниях, докуме́нтах) -
2 Freizeichnungsklausel
сущ.1) общ. оговорка об освобождении от ответственности (в соглашениях, документах)2) юр. оговорка об освобождении от ответственности за неосторожное нарушение обязательств, пометка о снятии с себя ответственности, надпись индоссанта на векселе "без оборота на меня", пометка индоссанта на векселе "без оборота на меня", пометка "без оборота на меня" (на векселе)3) экон. оговорка (в соглашениях, документах) об освобождении oт ответственности, оговорка об аннулировании договора при наступлении определённых обстоятельств, статья (договора), содержащая оговорку4) бизн. оговорка (в соглашениях, документах) об освобождении от ответственностиУниверсальный немецко-русский словарь > Freizeichnungsklausel
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3 Freizeichnungsklausel
f1) пометка индоссанта на векселе "без оборота на меня", надпись индоссанта на векселе "без оборота на меня"; пометка о снятии с себя ответственности2) юр. оговорка об аннулировании договора при наступлении определённых обстоятельствDeutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Freizeichnungsklausel
См. также в других словарях:
Freizeichnungsklausel — Die Freizeichnungsklausel ist im Vertragsrecht der Oberbegriff für alle Vertragsbestimmungen, durch die die Haftung für Sorgfaltspflichtverletzungen, Gewährleistungsrechte oder sonstige Pflichtverletzungen ausgeschlossen wird. In… … Deutsch Wikipedia
Freizeichnungsklausel — Frei|zeich|nungs|klau|sel 〈f. 21〉 Vertragsklausel zur Ausschließung od. Einschränkung der Haftung * * * Freizeichnungsklausel, der vertragliche Ausschluss von Haftungsfolgen, die an sich im Gesetz angeordnet sind. Von Freizeichnungsklauseln… … Universal-Lexikon
Freizeichnungsklausel — 1. Bürgerliches Recht: Begriff mit verschiedenen Bedeutungen: a) Klauseln, durch die Bindung an ein Vertragsangebot ausgeschlossen wird (ohne Obligo, freibleibend). b) Klauseln, durch die auch in ⇡ Allgemeinen Geschäftsbedingungen die einem Teil… … Lexikon der Economics
freibleibend — ⇡ Freizeichnungsklausel … Lexikon der Economics
ohne Obligo — ⇡ Freizeichnungsklausel … Lexikon der Economics
Angebotspreis — Das Angebot ist im kaufmännischen Bereich ein Teil des Beschaffungsvorgangs. Mit dem Angebot reagiert ein Anbieter auf die Anfrage eines potentiellen Kunden und legt die Bedingungen fest, unter denen er bereit ist Waren zu liefern oder… … Deutsch Wikipedia
Freibleibendes Angebot — Das Angebot ist im kaufmännischen Bereich ein Teil des Beschaffungsvorgangs. Mit dem Angebot reagiert ein Anbieter auf die Anfrage eines potentiellen Kunden und legt die Bedingungen fest, unter denen er bereit ist Waren zu liefern oder… … Deutsch Wikipedia
Offerte — 1. Begriff: Vertragsangebot, Angebot, Antrag; rechtlich bindend für den Anbieter, sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges erklärt wird, etwa durch die Klausel freibleibend (⇡ Freizeichnungsklausel) u.Ä. Vgl. auch ⇡ Vertrag. Im kaufmännischen… … Lexikon der Economics
Angebot (Betriebswirtschaftslehre) — Das Angebot ist im kaufmännischen Bereich ein Teil des Beschaffungsvorgangs. Mit dem Angebot reagiert ein Anbieter auf die Anfrage eines potentiellen Kunden und legt die Bedingungen fest, unter denen er bereit ist, Waren zu liefern oder… … Deutsch Wikipedia
Klausel — Bestimmung; Regelung * * * Klau|sel [ klaʊzl̩], die; , n: einschränkende [zusätzliche] Vereinbarung in einem Vertrag: eine Klausel in den Vertrag einbauen. Syn.: ↑ Auflage, ↑ Bedingung, ↑ Vorbehalt. * * * Klau|sel 〈f … Universal-Lexikon
Vertrag — Kontrakt; Abkommen; Pakt; Übereinkommen * * * Ver|trag [fɛɐ̯ tra:k], der; [e]s, Verträge [fɛɐ̯ trɛ:gə]: [schriftliche] rechtlich gültige Vereinbarung zweier oder mehrerer Partner, in der die gegenseitigen Verbindlichkeiten und Rechte festgelegt… … Universal-Lexikon