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Ertragshoheit

См. также в других словарях:

  • Ertragshoheit — Ertragshoheit,   Finanzwissenschaft: das Recht einer Gebietskörperschaft, das Aufkommen an bestimmten Steuern zu vereinnahmen. Die Ertragshoheit von Bund, Ländern und Gemeinden an den verschiedenen Steuern ist in Art. 106 und 107 GG geregelt… …   Universal-Lexikon

  • Ertragshoheit — ⇡ Steuerertragshoheit …   Lexikon der Economics

  • Besteuerung — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …   Deutsch Wikipedia

  • Steuer — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …   Deutsch Wikipedia

  • Steuerart — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …   Deutsch Wikipedia

  • Steuerarten — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …   Deutsch Wikipedia

  • Steuerpolitik — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …   Deutsch Wikipedia

  • Steuerstruktur — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …   Deutsch Wikipedia

  • Kraftfahrzeugsteuer (Deutschland) — Die deutsche Kraftfahrzeugsteuer (Abkürzung: KraftSt) ist seit dem 1. Juli 2009 eine Bundessteuer (Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG). Sie wird vom Bundesministerium der Finanzen verwaltet, welches sich bis zum 30. Juni 2014 der… …   Deutsch Wikipedia

  • Finanzhoheit — Fi|nạnz|ho|heit 〈f. 20〉 Recht zur Verteilung der öffentl. Gelder u. zur Steuererhebung * * * Fi|nạnz|ho|heit, die: Recht des Staates, von seinen Bürgern Abgaben zu erheben. * * * Finạnzhoheit,   Finạnzgewalt, als Teil der Staatshoheit die… …   Universal-Lexikon

  • Bismarcksche Reichsverfassung — Die erste und letzte Seite der Reichsgründungs Verfassung vom 16. April 1871 mit der Unterschrift von Wilhelm I. Als Bismarcksche Reichsverfassung wird die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs vom 16. April 1871 bezeichnet, die urs …   Deutsch Wikipedia

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