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1 Eigentumsklage
Eigentumsklage
claim of ownership, right and title -
2 Eigentumsklage
Eigentumsklage f юр. виндикацио́нный иск -
3 Eigentumsklage
f юр. -
4 Eigentumsklage
сущ.юр. виндикационный иск, иск о праве собственности -
5 Eigentumsklage
Ei·gen·tums·kla·gef JUR property [or ownership] suit -
6 Eigentumsklage
f юр.Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Eigentumsklage
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7 Eigentumsklage erheben
сущ.юр. виндицироватьУниверсальный немецко-русский словарь > Eigentumsklage erheben
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8 иск о праве собственности
Немецко-русский и русско-немецкий словарь деловой и банковской лексики > иск о праве собственности
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9 виндикационный иск
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10 виндикационный иск
Eigentumsklage юр., VindikationsklageРусско-немецкий финансово-экономическому словарь > виндикационный иск
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11 Publicius
Pūblicius, a, um, Name einer röm. gens, aus der am bekanntesten sind die zwei Brüder L. u. M. Publicii Malleoli, beide Ädilen, von denen der clivus Publicius in Rom, der Hauptaufgang zum Aventinus an der Porta Trigemina, angelegt oder wenigstens erweitert u. gepflastert worden war, Fest. p. 238 (b), 28. Varro LL. 5, 158. Liv. 26, 10, 6; 27, 37, 15. Ov. fast. 5, 288 sqq. – Dav. Pūbliciānus, a, um, publizianisch, locus P., (vermutlich) auf dem clivus Publicius, Cic. ad Att. 12, 38, 4: actio P., die vom Prätor Publicius eingeführte, auf die Fiktion der vollendeten Usukapio gegründete analoge Eigentumsklage des bonae fidei possessor, ICt.
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12 vindicatio
vindicātio, ōnis, f. (vindico), I) als jurist. t.t., Anspruchsrecht, Zueignungsrecht, dah. auch die Eigentumsklage, intestatorum civium v. bonorum, Trai. in Plin. ep. 10, 84 (88): bonorum v. intestatorum filiorum, ICt.: servitutis (eines Servitutrechtes), ICt.: pignoris (eines Pfandrechtes), ICt. – II) übtr., das In- Schutz- Nehmen des und der Unferigen gegen Gewalt und Unrecht, die Notwehr, der Schutz des Rechtes, s. Cic. de inv. 2, 66 u. 161.
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13 виндикационный иск
adj1) law. Eigentumsanspruch, Eigentumsherausgabeanspruch, Eigentumsklage, Entnahmeanspruch, Herausgabeanspruch, Herausgabeklage, Klage aus dem Eigentumsrecht, Vindikationsklage2) patents. Vindikationsanspruch -
14 виндицировать
vlaw. Eigentumsklage erheben, eine Vindikation geltend machen, einen Herausgabeanspruch geltend machen, vindizieren -
15 иск о праве собственности
nlaw. Eigentumsklage, VindikationsklageУниверсальный русско-немецкий словарь > иск о праве собственности
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16 Eigentumsgegenstand
Eigentumsgegenstand
item of property;
• Eigentumsklage claim of ownership, right and title;
• Eigentumskonkretisierung appropriation;
• Eigentumsnachweis property qualification, brief (abstract, evidence) of title, report on title, search, statement of ownership, property qualification, (urkundlich) root of title;
• Eigentumsnutzung use of property;
• Eigentumspapiere documents of title. -
17 Publicius
Pūblicius, a, um, Name einer röm. gens, aus der am bekanntesten sind die zwei Brüder L. u. M. Publicii Malleoli, beide Ädilen, von denen der clivus Publicius in Rom, der Hauptaufgang zum Aventinus an der Porta Trigemina, angelegt oder wenigstens erweitert u. gepflastert worden war, Fest. p. 238 (b), 28. Varro LL. 5, 158. Liv. 26, 10, 6; 27, 37, 15. Ov. fast. 5, 288 sqq. – Dav. Pūbliciānus, a, um, publizianisch, locus P., (vermutlich) auf dem clivus Publicius, Cic. ad Att. 12, 38, 4: actio P., die vom Prätor Publicius eingeführte, auf die Fiktion der vollendeten Usukapio gegründete analoge Eigentumsklage des bonae fidei possessor, ICt.Ausführliches Lateinisch-deutsches Handwörterbuch > Publicius
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18 vindicatio
vindicātio, ōnis, f. (vindico), I) als jurist. t.t., Anspruchsrecht, Zueignungsrecht, dah. auch die Eigentumsklage, intestatorum civium v. bonorum, Trai. in Plin. ep. 10, 84 (88): bonorum v. intestatorum filiorum, ICt.: servitutis (eines Servitutrechtes), ICt.: pignoris (eines Pfandrechtes), ICt. – II) übtr., das In- Schutz- Nehmen des und der Unferigen gegen Gewalt und Unrecht, die Notwehr, der Schutz des Rechtes, s. Cic. de inv. 2, 66 u. 161.Ausführliches Lateinisch-deutsches Handwörterbuch > vindicatio
См. также в других словарях:
Eigentumsklage — Eigentumsklage, s. Eigentum, S. 444 … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Eigentumsklage — Die Eigentumsklage (lat. rei vindicatio ) ist im österreichischen Sachenrecht die Klage des nichtbesitzenden Eigentümers gegen den besitzenden Nichteigentümer auf Herausgabe der streitgegenständlichen Sache. Sie ist nur möglich, wenn dem… … Deutsch Wikipedia
Klage aus dem rechtlich vermuteten Eigentum — Österreichisches Recht Die Actio Publiciana (§ 372 ff ABGB: „Klage aus dem rechtlich vermuteten Eigentum“) ist neben der Besitzstörungsklage eine besitzschützende Klage im österreichischen Sachenrecht. Sie richtet sich auf Herausgabe der Sache… … Deutsch Wikipedia
Bereicherung — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia
Bereicherungsanspruch — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia
Eingriffskondiktion — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia
Entreicherung — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia
Kondiktion — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia
Leistungskondiktion — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia
Nichtleistungskondiktion — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia
Saldotheorie — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia