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1 право выкупа
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2 выкуп
m Loskauf, Freikauf; Auslösung f, Einlösung f; Lösegeld n, Abstandsgeld n* * *вы́куп m Loskauf, Freikauf; Auslösung f, Einlösung f; Lösegeld n, Abstandsgeld n* * *вы́куп<-а>м1. (пла́та) Lösegeld ntпра́во вы́купа Ablösungsrecht ntсу́мма вы́купа Ablösungssumme fтре́бовать вы́купа Lösegeld fordern2. (чего́-л. из-под зало́га) Einlösung fвы́куп облига́ции Rückzahlung f einer Obligation3. (кого́-л. из пле́на) Loskauf mвы́куп неве́сты Brautkauf m* * *n1) gener. Einlösungsbetrag, Lösegeld (деньгами), Ranzion (за пленника, раба), Ablösung, Einlösung, Loskauf, Lösegeld (деньги), Rückkauf2) obs. Redemption, Auslösung3) hist. Loskauf (действие), Heerbann (за неявку в войско), Freikauf4) law. Ablösesumme, Auslösesumme, Einlösen, Einlösung (eines Wechsels), Rückzahlung (von Obligationen), Wergeid (уплачиваемый убийцей семье убитого)5) econ. Abkauf (облигаций, акций), Ablösung (ценных бумаг), Einlösung (векселя, залога), Einrufung (на аукционе), Rekomparation, Rückkauf (акций, облигаций займов), Rückkauf (ценных бумаг), Rückzahlung (облигаций), Abkauf (напр. облигаций займа), Auskauf (напр. пая), Einlösung (напр. залога)6) fin. (акций как способ изъятия) Vergütung7) busin. Rückkauf (акций, облигаций, займов, страховки), Abkauf (напр. облигаций)8) f.trade. Rückkauf (ранее проданного товара), Wiederkauf, Zurückkauf -
3 право выкупа
adj1) law. Einstandsrecht2) econ. Ablösungsrecht, Einloserecht, Wiederkaufsrecht, Wiederkäuferrecht3) f.trade. Einlösungsrecht, Rückkaufsrecht -
4 право на выкуп
1. adjlaw. Ablösungsrecht (напр. ипотеки, залогового права)
2. nlaw. jus offerendi (напр. ипотеки), jus offerendi (напр., ипотеки) -
5 право на выкуп
(напр. ипотеки, залогового права) Ablösungsrecht, (напр. ипотеки) jus offerendi
См. также в других словарях:
Ablösungsrecht — Ablösungsrecht, lateinisch Ius offerẹndi. Betreibt ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung in einem Gegenstand des Schuldners, so kann ein außenstehender Dritter (selbst gegen den Widerspruch des Schuldners) den Gläubiger befriedigen, wenn er an … Universal-Lexikon
Ablösungsrecht — Als Ablösungsrecht bezeichnet man im Zivilrecht das Recht, auf fremde Schuld (auch wenn der Schuldner dem widerspricht) leisten zu dürfen, mit der Wirkung, dass, soweit der Gläubiger durch die Leistung des Ablösungsberechtigten befriedigt wird,… … Deutsch Wikipedia
Ablösungsrecht (historisch) — Ablösung ist ein aus dem 19. Jahrhundert stammender historischer Rechtsbegriff des dinglichen Rechts. Ablösung stellt die Beseitigung einer rechtlichen Verpflichtung auf Grund gesetzlicher Bestimmung dar, und zwar insbesondere die Aufhebung der… … Deutsch Wikipedia
Ablösungsrecht — Befugnis, die Schuld eines anderen zum Schutz eigener Rechte auch gegen den Willen des Schuldners zu tilgen. Vgl. auch ⇡ Erfüllung … Lexikon der Economics
Ablösung — bezeichnet: Ablösungsrecht (historisch), mittelalterlicher Rechtsbegriff Ablösung (Psychologie), einen Trennungsprozess die Ablösung im modernen Ablösungsrecht physikalisch Grenzschichtablösung in der Aerodynamik Strömungsabriss in der… … Deutsch Wikipedia
Ablösung (Recht) — Ablösung ist ein aus dem 19. Jahrhundert stammender historischer Rechtsbegriff des dinglichen Rechts. Ablösung stellt die Beseitigung einer rechtlichen Verpflichtung auf Grund gesetzlicher Bestimmung dar, und zwar insbesondere die Aufhebung der… … Deutsch Wikipedia
Kreditablösung — Unter einer Kreditablösung wird die Übertragung eines Kredites inklusive eventueller Sicherheiten von einem Kreditgeber (meist Bank) auf einen anderen verstanden. Inhaltsverzeichnis 1 Übertragung des Kredites 2 Übertragung der Kreditsicherheiten… … Deutsch Wikipedia
Reluitionsrecht — (v. lat. reluère, einlösen), Einlösungs , Ablösungsrecht … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Grundeigentum — Grundeigentum, die in Privatbesitz übergegangenen einzelnen Teile des Grund und Bodens eines Staatsgebietes, über welches der Staatsgewalt das im Namen des Volks gewährleistete Recht der Gesetzgebung, Überwachung, Expropriation, Ordnung und… … Kleines Konversations-Lexikon
Grundlasten — Grundlasten, Reallasten, alle auf einem Grundstück ruhenden Lasten; im engern Sinne die auf dem Grundeigentum lastenden, aus verschiedenen Ursachen entsprungenen Fronen, Zehnten, Gülten etc., deren Ablösungsrecht sowohl dem Verpflichteten als… … Kleines Konversations-Lexikon
Besitz (Deutschland) — Eine genaue Definition des Besitzbegriffes nach deutschem Recht lässt sich nicht aus der rechtlichen Regelung des § 854 Abs. 1 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) herleiten, sondern ist von der Rechtsprechung und Literatur entwickelt worden.… … Deutsch Wikipedia