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1 Wegnahme
Wegnahme, demptio (z.B. litterae)- ademptio (das Entziehen, Mk. bonorum). – occupatio (Besetzung). – expugnatio (Einnahme durch Sturm, Beschießung oder sonst mit Gewalt). – detractio (Entziehung). – Ist es = Konfiskation, s. d.
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2 besitzen
besitzen,, possidēre. possessionem alcis rei habere od. tenere. in possessione alcis rei esse (rechtlich als Eigentum haben und zwar ein äußeres Gut; possidere zuw. auch für »begabt sein mit einer Eigenschaft«, z. B. ingenium, magnam vim). – potiri alqā re (im faktischen Besitz von etwas sein, z. B. Armeniā: dah. »die Macht im Staate b.«, potiri rerum). – habere (faktisch als Eigentum haben, vom Besitz äußerer u. innerer Güter, z. B. potestatem, auctoritatem). – tenere (physisch besitzen, innehaben; dah. = bewohnen, Orte und Länder). – alqā re praeditum, instructum, ornatum, affectum esse (uneig., begabt sein mit einer Eigenschaft). – inesse in alqo, auch esse in alqo (jmdm. inwohnen, v. einer Eigenschaft). – Vom Besitz einer Eigenschaft steht auch oft esse mit Genet. od. Ablat. eines Subst. in Verbdg. mit einem Adj. (od. pronom. adj.), z. B. die Tugend besitzt so viele Kräfte, daß sie etc., virtus esttantarum virium, ut etc.: Hortensius besaß ein solches (d. i. ein so gutes) Gedächtnis, daß er etc. Hortensius erat tantā memoriā, utetc, – nicht b., carere alqā re: ungern nicht b., desiderare alqd: garnicht b., alcis rei esseexpertem (von etwas ausgeschlossen sein). – im reichlichen Maße b., alqā re abundare;alqā re valere (im reichlichen M. b. und dadurch viel vermögen, z. B. eine Seemacht, Einsicht, Ansehen). – nichts b., nihil habere; nullarum opum dominum esse. – viel b., multarum opum dominum esse; divitiis od. opibus et copiis affluere. – Besitzer, possessor. – dominus (Eigentümer, Herr). – Besitzergreifung, possessio. – occupatio (die einem andern zuvorkommende Besetzung od. Wegnahme). – Besitzerin, possestrix. – besitzlos, inops. – Besitznahme, s. Besitzergreifung. – Besitztum, Besitzung, possessio. – eine kleine B., possessiuncula: große Besitzungen [438] haben, magnas possessiones habere (übh.); agros od. latifundia habere (an Grundstücken).
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3 wegnehmen
wegnehmen, auferre (übh. tragend hinwegnehmen, [2651] mit sich nehmen; dann auch bildl. von Dingen, z.B. hi ludi dies quindecim auferent). – demere. adimere (abnehmen, was wo festsitzt; dann bildl., abnehmen = entziehen). – detrahere (entziehen, z.B. litteram). – tollere (wegheben, hebend etc. wegnehmen, im Sinn des gänzlichen Entfernens, z.B. ollam [den Topf vom Feuer]; dah. auch = wegräumen, zerstören). – surripere (heimlicherweise wegnehmen, -entreißen), – intercipere (wegfangen, auffangen). – praecipere (gleichs. vor. dem Munde, vor der Nase wegnehmen). – deprehendere (in Beschlag nehmen, z.B. Schiffe). – occupare (in Beschlagnehmen, z.B. possessiones: u. urbem: übtr., von der Zeit, z.B. tres et sexaginta anni aeque multa volumina occuparunt mihi). – capere. expugnare (einnehmen, erobern, als Feind, u. zwar exp. durch Sturm od. sonstige Gewaltmittel). – Ist es = konfiszieren, s. d. – etwas von etwas w., detrahere alqd alci rei od. de alqa re (wegziehend, entziehend wegnehmen, z.B. verbo syllabam): etwas mit sich w., alqd secum asportare od. deportare: jmd. mit sich w., alqm secum deducere: jmd. von einem w., alqm abducere ab alqo (z.B. a grammatico [Ggstz. tradere rhetori]). – wenn mich das Schicksal (Gott) wegnähme, si fata me intercepissent.
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4 Wegnehmen [2]
Wegnehmen, das, s. Wegnahme.
См. также в других словарях:
Wegnahme — bezeichnet im deutschen Strafrecht die Aufhebung fremden und Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen, Gewahrsams an einer Sache durch Bruch. Wegnahme ist ein Merkmal der Tatbestände des Diebstahls (§ 242 StGB), des Raubes (§ 249… … Deutsch Wikipedia
Wegnahme — Wegnahme,die:⇨Diebstahl(1) … Das Wörterbuch der Synonyme
Wegnahme — Wẹg|nah|me 〈f. 19; unz.〉 das Wegnehmen ● nach Wegnahme seines Passes nachdem man ihm seinen Pass weggenommen hatte * * * Wẹg|nah|me, die; , n [zum 2. Bestandteil vgl. ↑ Abnahme]: 1. (Papierdt.) das Wegnehmen. 2. (schweiz.) das Abholen,… … Universal-Lexikon
Wegnahme — Wẹg|nah|me, die; , n (Amtssprache) … Die deutsche Rechtschreibung
Diebstahl (Deutschland) — In der deutschen Strafrechtswissenschaft bezeichnet Diebstahl eine Straftat gegen das Eigentum nach § 242 Strafgesetzbuch (StGB). Die Vorschrift wurde zuletzt 1998 durch das Sechste Strafrechtsreformgesetz geändert, um auch die… … Deutsch Wikipedia
Dieb — Illustration von 1884 Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm, so … Deutsch Wikipedia
Entwendung — Illustration von 1884 Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm, so … Deutsch Wikipedia
Klaufen — Illustration von 1884 Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm, so … Deutsch Wikipedia
Langfinger — Illustration von 1884 Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm, so … Deutsch Wikipedia
Stehlen — Illustration von 1884 Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm, so … Deutsch Wikipedia
Holoedrie — Die Punktgruppe eines Kristalls heißt Holoedrie (Vollform), wenn sie mit der Punktgruppe seines Kristallgitters übereinstimmt. Kristalle dieser Kristallklassen entwickeln die volle Flächenanzahl. Dieser Begriff wird daher hauptsächlich in der… … Deutsch Wikipedia