Перевод: со всех языков на латинский

с латинского на все языки

von+etwas+besitz+ergreifen

  • 1 Besitz

    Besitz, possessio. – der lange B., vetustas possessionis. – in B. nehmen, bekommen, sich in Besitz setzen von etwas, von etwas B. ergreifen, possidĕre; usurpare; occupare (einnehmen, indem man einem andern zuvorkommt); potiri alqā re (sich bemächtigen): jmd. von den Gütern eines andern B. nehmen (ergreifen) lassen, mittere alqm in possessionem bonorum alcis; immittere alqm in alcis bona: jmd. wieder in den B. einer Sache setzen, possessionem alcis rei restituere alci: jmd. aus dem B. stoßen, alqm ex possessione demovere od. deicere; possessione depellere, deturbare. – im B. von etw. sein, etw. in B. haben, s. besitzen: im B. von etw. bleiben, in possessione alcis rei manere od. permanere; alqd in possessione sua retinere: in den B. einer Sache gelangen, in possessionem alcis rei venire; possessionem alcis rei nancisci: wieder, possessionem amissam recuperare: den B. aufgeben, possessione cedere, decedere.

    deutsch-lateinisches > Besitz

  • 2 Beschlag

    Beschlag, I) Zurückhaltung, Pfändung: retentio (ICt.). – mit B. belegen, retinere (z. B. [429] naves): in B. nehmen, occupare (vor anderen besetzen, in Besitz nehmen, z. B. hospitia: u. bona a fisco occupata); comprehendere (von etwas Besitz ergreifen, z. B. vehicula); deprehendere (auffangen, wegnehmen, z. B. litteras, naves). – II) das, womit etwas beschlagen wird od. ist: lamina (Metallplatte, von Gold, auri, von Eisen, ferrea). – soleae ferreae (Hufeisen).

    deutsch-lateinisches > Beschlag

См. также в других словарях:

  • Von etwas Besitz ergreifen \(auch: nehmen\) — Von etwas Besitz ergreifen (auch: nehmen); von jemandem Besitz ergreifen   Wer von einer Sache Besitz ergreift, eignet sie sich [mit Gewalt] an: Nach und nach nahm er von allen Sachen seines Freundes Besitz. Die Aufständischen hatten von den… …   Universal-Lexikon

  • von jemandem Besitz ergreifen — Von etwas Besitz ergreifen (auch: nehmen); von jemandem Besitz ergreifen   Wer von einer Sache Besitz ergreift, eignet sie sich [mit Gewalt] an: Nach und nach nahm er von allen Sachen seines Freundes Besitz. Die Aufständischen hatten von den… …   Universal-Lexikon

  • von etwas Besitz ergreifen — (sich) über etwas hermachen (umgangssprachlich) …   Universal-Lexikon

  • Besitz — Hab und Gut; Vermögen; Eigentum; Besitzstand; Siebensachen (umgangssprachlich); Habseligkeiten * * * Be|sitz [bə zɪts̮], der; es: 1. etwas, was jmdm. gehört; Eigentum: das Haus ist sein e …   Universal-Lexikon

  • ergreifen — fassen; erwischen; packen (umgangssprachlich); festnehmen; arripieren (veraltet); verhaften; greifen; ertappen; (jemandes) habhaft werden; fangen; …   Universal-Lexikon

  • ergreifen — er·grei·fen; ergriff, hat ergriffen; [Vt] 1 jemanden irgendwo / etwas ergreifen jemanden / etwas mit der Hand fassen und (fest)halten: Er ergriff sie am Arm / bei der Hand und führte sie auf den Balkon; Er ergriff sein Glas und hob es hoch 2… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Besitz — Im Besitz einer Sache sein: etwas sein eigen nennen; Besitz erwerben: von jemandem etwas kaufen, oder Jemanden in den Besitz einer Sache einsetzen: an jemanden etwas verkaufen oder vererben.{{ppd}}    Anstelle der heutigen Urkunden waren nach… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • über etwas hermachen — von etwas Besitz ergreifen …   Universal-Lexikon

  • Besitz — Be·sịtz der; es; nur Sg; 1 das, was jemand besitzt (1) ≈ ↑Eigentum (1) <privater, staatlicher Besitz; seinen Besitz vergrößern>: Die Ware geht mit der Bezahlung in Ihren Besitz über; Er verlor seinen ganzen Besitz || K : Besitzanspruch ||… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Seine \(auch: die\) Hand auf jemanden \(oder: etwas\) legen —   Die gehobene Wendung bedeutet »jemanden in seine Gewalt, unter seinen Einfluss zu bringen; von etwas Besitz ergreifen«: Der Staat legte seine Hand auf das Eigentum der Emigranten. In Lion Feuchtwangers historischem Roman »Die häßliche Herzogin« …   Universal-Lexikon

  • Besitz, der — Der Besitz, des es, plur. car. der Zustand, da man eine Sache besitzet, oder allein in seiner Gewalt hat. Der Besitz eines Hauses, eines Landes, eines Gutes. Ein rechtmäßiger, gegründeter, streitiger Besitz. Besitz ergreifen, Besitz von etwas… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Поделиться ссылкой на выделенное

Прямая ссылка:
Нажмите правой клавишей мыши и выберите «Копировать ссылку»