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1 von etwas Besitz ergreifen
tomar posesión de algo -
2 Besitz
bə'zɪtsmposesión f, propiedad f<-es, ohne Plural > posesión Feminin; (Eigentum) propiedad Feminin; (Güter) bienes Maskulin Plural; (von Waffen) tenencia Feminin; von etwas Besitz ergreifen tomar posesión de algoder (ohne Pl)
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Von etwas Besitz ergreifen \(auch: nehmen\) — Von etwas Besitz ergreifen (auch: nehmen); von jemandem Besitz ergreifen Wer von einer Sache Besitz ergreift, eignet sie sich [mit Gewalt] an: Nach und nach nahm er von allen Sachen seines Freundes Besitz. Die Aufständischen hatten von den… … Universal-Lexikon
von jemandem Besitz ergreifen — Von etwas Besitz ergreifen (auch: nehmen); von jemandem Besitz ergreifen Wer von einer Sache Besitz ergreift, eignet sie sich [mit Gewalt] an: Nach und nach nahm er von allen Sachen seines Freundes Besitz. Die Aufständischen hatten von den… … Universal-Lexikon
von etwas Besitz ergreifen — (sich) über etwas hermachen (umgangssprachlich) … Universal-Lexikon
Besitz — Hab und Gut; Vermögen; Eigentum; Besitzstand; Siebensachen (umgangssprachlich); Habseligkeiten * * * Be|sitz [bə zɪts̮], der; es: 1. etwas, was jmdm. gehört; Eigentum: das Haus ist sein e … Universal-Lexikon
ergreifen — fassen; erwischen; packen (umgangssprachlich); festnehmen; arripieren (veraltet); verhaften; greifen; ertappen; (jemandes) habhaft werden; fangen; … Universal-Lexikon
ergreifen — er·grei·fen; ergriff, hat ergriffen; [Vt] 1 jemanden irgendwo / etwas ergreifen jemanden / etwas mit der Hand fassen und (fest)halten: Er ergriff sie am Arm / bei der Hand und führte sie auf den Balkon; Er ergriff sein Glas und hob es hoch 2… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Besitz — Im Besitz einer Sache sein: etwas sein eigen nennen; Besitz erwerben: von jemandem etwas kaufen, oder Jemanden in den Besitz einer Sache einsetzen: an jemanden etwas verkaufen oder vererben.{{ppd}} Anstelle der heutigen Urkunden waren nach… … Das Wörterbuch der Idiome
über etwas hermachen — von etwas Besitz ergreifen … Universal-Lexikon
Besitz — Be·sịtz der; es; nur Sg; 1 das, was jemand besitzt (1) ≈ ↑Eigentum (1) <privater, staatlicher Besitz; seinen Besitz vergrößern>: Die Ware geht mit der Bezahlung in Ihren Besitz über; Er verlor seinen ganzen Besitz || K : Besitzanspruch ||… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Seine \(auch: die\) Hand auf jemanden \(oder: etwas\) legen — Die gehobene Wendung bedeutet »jemanden in seine Gewalt, unter seinen Einfluss zu bringen; von etwas Besitz ergreifen«: Der Staat legte seine Hand auf das Eigentum der Emigranten. In Lion Feuchtwangers historischem Roman »Die häßliche Herzogin« … Universal-Lexikon
Besitz, der — Der Besitz, des es, plur. car. der Zustand, da man eine Sache besitzet, oder allein in seiner Gewalt hat. Der Besitz eines Hauses, eines Landes, eines Gutes. Ein rechtmäßiger, gegründeter, streitiger Besitz. Besitz ergreifen, Besitz von etwas… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart