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1 Verfügungsrecht
Verfügungsrecht n prawo dysponowania ( über etwas I) -
2 Verfügungsrecht
nсм. Verfügungsgewalt -
3 Verfügungsrecht
n, см. VerfügungsgewaltDeutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Verfügungsrecht
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4 Verfügungsrecht
n; см. VerfügungsberechtigungDas Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business-und Banking-Wörterbuch > Verfügungsrecht
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5 Verfügungsrecht
сущ.1) воен. компетенция, право распоряжаться, сфера полномочий2) юр. право распоряжаться (чём-л.), право распоряжения -
6 Verfügungsrecht
ńправо распоряжаться; компетенция; сфера полномочий -
7 Verfügungsrecht
(n)право распоряжаться; компетенция; сфера полномочий -
8 Verfügungsrecht
über etw. пра́во распоряжа́ться распоряди́ться чем-н. -
9 Verfügungsrecht
Verfǘgungsrecht n - (e)s см. Verfügungsgewalt -
10 Verfügungsgewalt
f, = Verfügungsmacht, Verfügungsrechtполномочие распоряжаться, право распоряжатьсяDeutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Verfügungsgewalt
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11 Verfügungsgewalt
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12 alleinig
1) Erbe, Verfasser, Besitzer; Grund, Grundlage, Mittel, Zweck, Ausnahme еди́нственный. die alleinige Verantwortung für etw. eines Einzelnen единоли́чная отве́тственность за что-н. die alleinige Schuld an etw. haben быть еди́нственным вино́вным в чём-н.
См. также в других словарях:
Verfügungsrecht — Die Theorie der Verfügungsrechte (auch Verfügungsrechtstheorie, englisch property rights theory) als ein Teilgebiet der Neuen Institutionenökonomik untersucht Handlungs und Verfügungsrechte (Eigentumsrechte, property rights) an Gütern.… … Deutsch Wikipedia
Verfügungsrecht — Disposition * * * Ver|fü|gungs|recht 〈n. 11〉 Recht, über etwas zu verfügen * * * Ver|fü|gungs|recht, das: vgl. ↑ Verfügungsgewalt. * * * Ver|fü|gungs|recht, das: vgl. ↑Verfügungsgewalt … Universal-Lexikon
Disposition — Verfügungsrecht; Planung; Empfänglichkeit; Anlage (für); Prädisposition (fachsprachlich) * * * Dis|po|si|ti|on [dɪspozi ts̮i̯o:n], die; , en: 1. freie Verfügung; das Verfügenkönnen: es steht ihr im Augenblick nur ein Teil des Geldes zur… … Universal-Lexikon
Frachtrecht, internationales — Frachtrecht, internationales. Inhalt: I. Geschichtliches, Geltungsgebiet, Wesen und Anwendbarkeit des IÜ. – II. Der internationale Frachtvertrag. Sein Abschluß und Inhalt. – III. Ansprüche aus dem internationalen Frachtvertrag. – IV. Rückgriff. – … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Frachtrecht — der einzelnen Staaten. (Eisenbahnfrachtrecht). Inhalt: Einleitung. – I. Teil: Das interne Eisenbahnfrachtrecht der Vertragsstaaten des IÜ. – II. Teil: Das interne Eisenbahnfrachtrecht der europäischen Nichtvertragsstaaten, sowie Amerikas. – III.… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Berghoheit — Das Bergregal ist das Verfügungsrecht über die ungehobenen Bodenschätze. Historisch zählte es zu den Regalien, womit man ursprünglich die Herrschaftsrechte des Königs bezeichnete (Berghoheit). Kaiser, Könige und der über ein Territorium… … Deutsch Wikipedia
Bergregal — Das Bergregal, auch Bergwerksregal, ist das Verfügungsrecht über die ungehobenen Bodenschätze. Historisch zählte es zu den Regalien, womit man ursprünglich die Herrschaftsrechte des Königs bezeichnete (Berghoheit).[1] Neben dem Bergregal galt… … Deutsch Wikipedia
Eigentumsrecht — Die Theorie der Verfügungsrechte (auch Verfügungsrechtstheorie, englisch property rights theory) als ein Teilgebiet der Neuen Institutionenökonomik untersucht Handlungs und Verfügungsrechte (Eigentumsrechte, property rights) an Gütern.… … Deutsch Wikipedia
Fruchtgenuss — Der Nießbrauch (eine Lehnübersetzung des lat. usus fructus, „Gebrauch (und) Fruchtgenuss“) ist im deutschen Sachenrecht (§ 1030 § 1089 BGB) das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, die Nutzungen ( … Deutsch Wikipedia
Fruchtgenussrecht — Der Nießbrauch (eine Lehnübersetzung des lat. usus fructus, „Gebrauch (und) Fruchtgenuss“) ist im deutschen Sachenrecht (§ 1030 § 1089 BGB) das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, die Nutzungen ( … Deutsch Wikipedia
Fruchtgenußrecht — Der Nießbrauch (eine Lehnübersetzung des lat. usus fructus, „Gebrauch (und) Fruchtgenuss“) ist im deutschen Sachenrecht (§ 1030 § 1089 BGB) das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, die Nutzungen ( … Deutsch Wikipedia