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1 schenken
schenken, I) Getränke im kleinen verkaufen: divendere. – II) unentgeltlich geben: donare alci alqd od. alqm alqā re. dono dare alci alqd. munerari alci alqd od. alqm alqā re. muneri dare alci alqd (s. »Geschenk« den Unterschied von don. u. mun.). – condonare alci alqd (als Eigentum zu jmds. Verfügung überlassen). – largiri alci alqd (spenden. bes. reichlich [2020] u. aus gewissen, meist politischen Absichten). – etwas geschenkt erhalten, dono oder muneri accipere alqd. – dah. a) übh. angedeihen lassen: tribuere alci alqd (z.B. misericordiam). – concedere alci alqd (z.B. illa dono dei oder deûm concessa libertas). – alqm prosequi alqā re (z.B. amore, misericordiā). – amplecti od. complecti alqm alqā re (z.B. amore, benevolentiā). – b) freigebig erlassen: condonare (z.B. alci debitas pecunias). – concedere (zugestehen, z.B. Leben. Freiheit). – remittere (nachlassen, hingehen lassen, z.B. populo tributa per triennium: u. poenam, multam). – das soll dir nicht geschenkt sein, haud od. non impune feres; hoc tibi non sie abibit. – Schenken, das, s. Schenkung no. I.
См. также в других словарях:
Verfügung — Verordnung; Dienstvorschrift; Gesetz; Reglement; Vorschrift; Order (Militär); Regel; Richtlinie; Dekret; Kodex; Gebot; … Universal-Lexikon
Verfügung — Ver·fü̲·gung die; 1 eine Anordnung einer Behörde <eine einstweilige, gerichtliche Verfügung; eine Verfügung erlassen> 2 das Recht oder die Möglichkeit, über jemanden / etwas zu bestimmen, etwas für seine Zwecke zu benutzen <etwas zur… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Verfügung — (Disposition), in der Rechtssprache des Privatrechts die Willensäußerung, durch die jemand Rechte überträgt, belastet, ausgibt. Letztwillige V. (V. von Todes wegen), eine Anordnung. die jemand für den Fall seines Todes so trifft, daß er sie bis… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
erlassen — er|las|sen [ɛɐ̯ lasn̩], erlässt, erließ, erlassen <tr.; hat: 1. amtlich verfügen: ein Verbot, eine Richtlinie, ein Gesetz, eine Verordnung erlassen. Syn.: ↑ anordnen, ↑ aussprechen, ↑ befehlen, ↑ festlegen, ↑ festsetzen … Universal-Lexikon
Verfügung — 1. Anordnung, Anweisung, Auftrag, Befehl, Beschluss, Bestimmung, Dekret, Diktat, Erlass, Gebot, [Gerichts]entscheid, [Gerichts]entscheidung, Instruktion, Maßregel, Order, Veranlassung, Verbot, Verordnung, Vorschrift; (geh.): Geheiß;… … Das Wörterbuch der Synonyme
Einstweilige Verfügung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Unter Vorläufigem Rechtsschutz (auch einstweiliger Rechtsschutz oder teils unzutreffend, aber verbreitet Eilverfahren)… … Deutsch Wikipedia
einstweilige Verfügung — einstweilige Verfügung, im Zivilprozessrecht eine aufgrund beschleunigten (summarischen) Verfahrens, das weitgehend den Regeln für den Arrest folgt, erlassene, sofort vollstreckbare Entscheidung, die der (vorläufigen) Sicherung eines Anspruchs… … Universal-Lexikon
einstweilige Verfügung — I. Zivilprozess:Vorläufige gerichtliche Anordnung (1) zur Sicherung von Ansprüchen (ausgenommen Geldforderungen: ⇡ Arrest), deren Durchsetzung durch Veränderung des bestehenden Zustandes vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte, sowie… … Lexikon der Economics
Eilantrag — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Unter Vorläufigem Rechtsschutz (auch einstweiliger Rechtsschutz oder teils unzutreffend, aber verbreitet Eilverfahren)… … Deutsch Wikipedia
Eilrechtsschutz — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Unter Vorläufigem Rechtsschutz (auch einstweiliger Rechtsschutz oder teils unzutreffend, aber verbreitet Eilverfahren)… … Deutsch Wikipedia
Eilverfahren — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Unter Vorläufigem Rechtsschutz (auch einstweiliger Rechtsschutz oder teils unzutreffend, aber verbreitet Eilverfahren)… … Deutsch Wikipedia