-
1 unbeweglicher Besitz
Универсальный немецко-русский словарь > unbeweglicher Besitz
-
2 unbeweglicher Besitz
1) недвижимость, недвижимое имуществоDeutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > unbeweglicher Besitz
-
3 unbeweglicher Besitz
владение недвижимостьюDeutsch-Russische Handels-und Wirtschafts-Wörterbuch > unbeweglicher Besitz
-
4 unbeweglicher Besitz
недвижимость, недвижимое имуществоDas Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business-und Banking-Wörterbuch > unbeweglicher Besitz
-
5 Besitz
m1) юр. владение, обладание2) собственность, имущество3) (земельное) владение, имение•- Besitz auf Lebzeitin den Besitz einführen [(ein)setzen] — вводить во владение
- bäuerlicher Besitz
- berechtigter Besitz
- böswilliger Besitz
- ewiger Besitz
- fehlerhafter Besitz
- gemeinsamer Besitz
- gemeinschaftlicher Besitz
- gewaltsam erworbener Besitz
- gutgläubiger Besitz
- mittelbarer Besitz
- nichtgerechtfertigter Besitz
- privater Besitz
- rechtmäßiger Besitz
- unbestrittener Besitz
- unbeweglicher Besitz
- ungesetzlicher Besitz
- unmittelbarer Besitz
- unrechtmäßiger Besitz
- unselbstständiger Besitz
- unveräußerlicher Besitz
- zeitweiliger Besitz
- zur Ersitzung berechtigender BesitzDeutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Besitz
-
6 Besitz
m1) владение, обладание2) собственность, имущество3) земельное владение, имение•- unbeweglicher Besitz
- unselbständiger Besitz
- unveräußerlicher Besitz
- zur Ersitzung berechtigender Besitz
- Besitz auf Lebzeit
- den Besitz antreten
- in den Besitz einführen
- in den Besitz setzen
- in Besitz übergeben
- im Besitz seinDas Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business-und Banking-Wörterbuch > Besitz
См. также в других словарях:
Immobilie — Grundeigentum; unbewegliches Eigentum; Liegenschaft; Haus und Grundstück * * * Im|mo|bi|lie [ɪmo bi:li̯ə], die; , n: unbeweglicher Besitz (z. B. Haus, Grundstück, Gebäude): eine Immobilie erwerben; mit Immobilien handeln; sein Geld in Immobilien… … Universal-Lexikon
Immobilie — Im|mo|bi|lie , die; , n <lateinisch> (unbeweglicher Besitz, z. B. Grundstücke, Gebäude) … Die deutsche Rechtschreibung
Brevi manu traditio — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… … Deutsch Wikipedia
Eigentumsübertragung — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… … Deutsch Wikipedia
Geheißerwerb — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… … Deutsch Wikipedia
Gutglaubenserwerb — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… … Deutsch Wikipedia
Gutgläubiger Erwerb — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… … Deutsch Wikipedia
Traditio brevi manu — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… … Deutsch Wikipedia
Übereignung — Unter Übereignung, österr. Veräußerung, versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die… … Deutsch Wikipedia
Verjährung — (Praescriptio), jede Veränderung in den rechtlichen Befugnissen od. Verhältnissen, welche hauptsächlich als die gesetzliche Folge der eine Zeit lang fortgesetzten Ausübung od. Nichtausübung eines Rechtes anzusehen ist. Das allgemeine Erforderniß… … Pierer's Universal-Lexikon
Usucapĭo — (lat.), 1) (Usus auctoritas), im älteren Römischen Recht diejenige Art der Adquisitivverjährung, nach welcher das quiritarische Eigenthum durch rechtmäßigen u. in gutem Glauben erlangten Besitz von einem Jahr bei beweglichen u. von zwei Jahren… … Pierer's Universal-Lexikon