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statuten

  • 1 Statuten

    сущ.
    юр. правила, устав, уставный

    Универсальный немецко-русский словарь > Statuten

  • 2 Mit seinen Statuten geht man nicht in ein fremdes Kloster

    Универсальный немецко-русский словарь > Mit seinen Statuten geht man nicht in ein fremdes Kloster

  • 3 Artikel 125

    1. Das Verfassungsgericht der Rußländischen Föderation besteht aus 19 Richtern.
    2. Das Verfassungsgericht der Rußländischen Föderation entscheidet auf Ersuchen des Präsidenten der Rußländi-schen Föderation, des Bundessrates, der Staatsduma, eines Fünftels der Mitglieder des Bundesrates oder der Abgeordneten der Staatsduma, der Regierung der Rußländischen Föderation, des Obersten Gerichts der Rußländischen Föderation, des Obersten Arbitragegerichts der Rußländischen Föderation und den Organen der gesetz-gebenden und vollziehenden Gewalt der Subjekte der Rußländischen Föderation über die Vereinbarkeit mit der Verfassung der Rußländischen Föderation von:
    a) Bundesgesetzen und Normativakten des Präsidenten der Rußländischen Föderation, des Bundesrates, der Staatsduma und der Regierung der Rußländischen Föderation;
    b) Verfassungen der Republiken, Statuten sowie Gesetzen und anderen Normativakten der Subjekte der Rußländischen Föderation, die zu Fragen erlassen wurden, die in die Zuständigkeit der Organe der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und in die gemeinsame Zuständigkeit der Organe der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und der Organe der Staatsgewalt der Subjekte der Rußländischen Föderation fallen; c) Verträgen zwischen den Organen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und den Organen der Staats-gewalt der Subjekte der Rußländischen Föderation sowie Verträgen zwischen den Organen der Staatsgewalt der Subjekte der Rußländischen Föderation; d) nicht in Kraft getretenen völkerrechtlichen Verträgen der Rußländischen Föderation.
    3. Das Verfassungsgericht entscheidet Kompetenzstreitigkeiten:
    a) zwischen Organen der Staatsgewalt des Bundes;
    b) zwischen Organen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und Organen der Staatsgewalt der Subjekte der Rußländischen Föderation; c) zwischen den höchsten Staatsorganen der Subjekte der Rußländischen Föderation.
    4. Das Verfassungsgericht überprüft in dem durch ein Bundesgesetz festgelegten Verfahren auf Beschwerden gegen die Verletzung verfassungsmäßiger Rechte und Freiheiten der Bürger oder auf Ersuchen von Gerichten die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, das in einem konkreten Fall angewendet worden ist oder angewendet werden soll.
    5. Das Verfassungsgericht der Rußländischen Föderation legt auf Ersuchen des Präsidenten der Rußländischen Föderation, des Bundesrates, der Staatsduma, der Regierung der Rußländischen Föderation und der Gesetzge-bungsorgane der Subjekte der Rußländischen Föderation die Verfassung der Rußländischen Föderation aus. 6. Akte oder einzelne ihrer Bestimmungen, die für verfassungswidrig erklärt werden, treten außer Kraft; völkerrechtliche Verträge der Rußländischen Föderation, die der Verfassung der Rußländischen Föderation widerspre-chen, dürfen nicht in Kraft gesetzt und angewendet werden. 7. Das Verfassungsgericht der Rußländischen Föderation erstattet auf Ersuchen des Bundesrates ein Gutachten darüber, ob bei der Erhebung einer Anklage gegen den Präsidenten der Rußländischen Föderation wegen Staatsverrats oder wegen der Begehung einer anderen schweren Straftat das dafür festgelegte Verfahren eingehalten worden ist. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 125[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 125[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 125[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 125

  • 4 Artikel 72

    1. Zur gemeinsamen Zuständigkeit der Rußländischen Föderation und der Subjekte der Rußländischen Föderation gehören:
    a) die Gewährleistung der Übereinstimmung der Verfassungen und Gesetze der Republiken, der Statuten, Gesetze und anderen normativen Rechtsakten der Regionen, Gebiete, bundesbedeutsamen Städte, des autonomen Gebiets und der autonomen Bezirke mit der Verfassung der Rußländischen Föderation und den Bundesgesetzen;
    b) der Schutz der Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers; der Schutz der Rechte der nationalen Minderheiten; die Gewährleistung der Gesetzlichkeit, der Rechtsordnung und der öffentlichen Sicherheit; die Ordnung der Grenzgebiete; c) Fragen des Besitzes, der Nutzung und der Verfügung über Grund und Boden, Bodenschätze, Wasser- und andere Naturvorräte; d) die Abgrenzung des Staatseigentums; e) Naturnutzung; Umweltschutz und Gewährleistung der ökologischen Sicherheit; besonders geschützte Naturgebiete; Schutz von Geschichts- und Kulturdenkmälern; f) allgemeine Fragen der Erziehung, der Bildung, der Wissenschaft, der Kultur, der Körperkultur und des Sports; g) Koordination von Fragen des Gesundheitsschutzes; Schutz von Familie, Mutterschaft, Vaterschaft und Kindheit; sozialer Schutz einschließlich der sozialen Sicherung; h) die Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Katastrophen, Naturkatastrophen und Epidemien sowie die Beseitigung ihrer Folgen; i) die Festlegung allgemeiner Prinzipien der Besteuerung und Abgaben in der Rußländischen Föderation; j) die Verwaltungs-, Verwaltungsprozeß-, Arbeits-, Familien-, Wohnungs-, Boden-, Wasser- und Forstgesetzgebung; die Gesetzgebung über Bodenschätze und Umweltschutz; k) das Personal der Gerichts- und Rechtsschutzorgane; Rechtsanwaltschaft, Notariat; l) Schutz des angestammten Lebensraums und der traditionellen Lebensform kleiner ethnischer Gemeinschaften; m) die Festlegung allgemeiner Organisationsprinzipien für das System der Organe der Staatsgewalt und der örtlichen Selbstverwaltung; n) die Koordinierung der internationalen und außenwirtschaftlichen Beziehungen der Subjekte der Rußländischen Föderation und die Erfüllung der völkerrechtlichen Verträge der Rußländischen Föderation.
    2. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten gleichermaßen für die Republiken, Regionen, Gebiete, bundesbedeutsamen Städte, das autonome Gebiet und die autonomen Bezirke.
    __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 72[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 72[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 72[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 72

  • 5 Statut

    Sta'tut n (Statut[e]s; Statuten) statut

    Deutsch-Polnisch Wörterbuch neuer > Statut

См. также в других словарях:

  • Statuten — Statuten …   Deutsch Wörterbuch

  • Statuten — Statuten, die für eine Gemeinde (Stadt , Dorf , Kirchengemeinde) od. sonstige Genossenschaft (Innung, Gesellschaft) bestehenden besonderen Bestimmungen, bes. insoweit dieselben die innere Verfassung der Gemeinde od. Genossenschaft regeln; in… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Statuten — (lat.), Satzungen, Gesetze; namentlich Bezeichnung für Partikularrechte, für die mittelalterlichen Stadtrechte und für die Hausgesetze des hohen Adels (s. Autonomie). S. heißen ferner die Satzungen über die Verfassung und Verwaltung von… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Statuten — Statuten, lat. statuta, Gesetze, Organisationsvorschriften; Statutarrecht, Befugniß, sich selbst gesetzlich zu ordnen, Autonomie, namentlich der Städte, daher auch soviel als Stadtrecht; S. portion, die dem überlebenden Ehegatten unentziehbar… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Statuten — Das Statut (lat. statutum „Festsetzung“), oft auch im Plural Statuten verwendet, bezeichnet: allgemein eine Sammlung bzw. Zusammenfassung von Rechtsnormen, siehe Kodifikation einen völkerrechtlichen Vertrag, zumeist einen solchen, der eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Statuten von Kilkenny — Mit den Kilkenny Statuten (Statute[s] of Kilkenny) von 1366 bezweckte die englische Krone eine Trennung der englischen Oberschicht von der Bevölkerung des eroberten bzw. noch zu erobernden Irland. Die Statuten wurden auf einer Versammlung des… …   Deutsch Wikipedia

  • Statuten — Bestimmungen, Leitlinie, Norm, Ordnung, Regeln, Regelung, Regelwerk, Richtlinie, Richtschnur, Standard, Verfassung, Vorschriften; (bildungsspr.): Direktive, Kanon, Reglement; (Politik): Konstitution; (Rechtsspr.): Satzung …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • statúten — tna o prid. (ȗ) nanašajoč se na statut: statutni osnutek; statutne spremembe / statutna komisija …   Slovar slovenskega knjižnega jezika

  • Kilkenny-Statuten — Mit den Kilkenny Statuten (Statute[s] of Kilkenny) von 1366 bezweckte die englische Krone eine Trennung der englischen Oberschicht von der Bevölkerung des eroberten bzw. noch zu erobernden Irland. Die Statuten wurden auf einer Versammlung des… …   Deutsch Wikipedia

  • Nobelpreis — Alfred Nobel (1833–1896), Stifter des Nobelpreises …   Deutsch Wikipedia

  • Vereinsrecht (Schweiz) — In der Rechtswissenschaft der Schweiz bezeichnet Vereinsrecht ein Rechtsgebiet, das sich mit Gründung und Organisation von Vereinen beschäftigt. Vereine stellen in der Schweiz die weitaus häufigste Gesellschaftsform dar. Die gesetzlichen… …   Deutsch Wikipedia

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