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121 vladati
regie'ren; herrschen, gebie'ten (51), walten über; verwa'lten; v. se sich bene'hmen, sich betra'gen (173), sich verha'lten (69), sich ge-bä'rden, sich auf|führen; v. državom (zemljom, narodom) einen Staat (ein Land, ein Volk) regieren, (über einen Staat) ein Land, ein Volk herrschen; v. se učtivo (neučtivo) sich höflich (unhöflich) betragen (benehmen, aufführen) -
122 государство
сStaat mправово́е госуда́рство — Réchtsstaat m
федерати́вное госуда́рство — föderatíver Staat, Búndesstaat m
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123 stass
dra 'på sig stassen sich in Staat werfen -
124 stads
hele stadsen der ganze Krempel;det er ngt. stads! so ein Schund!;i fuld stads in vollem Staat;sidde til stads müßig herumsitzen;det er der ikke megen stads ved das ist nicht umwerfend ( oder nichts Besonderes), fam damit ist es nicht weit her -
125 państwo
państwo policyjne Polizeistaat m;państwo opiekuńcze Sozialstaat m;w państwie im Staatpaństwo2 n (-a, L -stwu; bpl) ein Mann und eine Frau, Leute pl; (małżeństwo) Herr und Frau (+ nazwisko); forma grzecznościowa w stosunku do osób różnej płci Sie;państwo młodzi Brautpaar n państwo Kowalscy Herr Kowalski und Frau Kowalska;państwo Müller Herr und Frau Müller, die Müllers;witamy państwa serdecznie wir begrüßen Sie herzlich;czy obejrzeli już państwo wystawę? haben Sie die Ausstellung schon besucht?;dokąd państwo jadą? wo fahren Sie hin?;państwo pozwolą, że … erlauben Sie bitte, dass …;Szanowni Państwo! sehr geehrte Damen und Herren!;proszę państwa! meine Damen und Herren!;czy to jest państwa syn? ist das Ihr Sohn? -
126 δήμιος
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127 κοινός
κοινός, (1) gemein, gemeinschaftlich; Ggstz ἴδιος, was alle Menschen betrifft; cum dat., κοινὸν ταῖςδε φόρτον ἔχων, gemeinschaftlich mit diesen; ο ὔ μοι κοινόν τι πρός τινα γεγένηται, ich habe nichts mit ihm zu schaffen. (2) das ganze Volk angehend, öffentlich, den Staat betreffend, im Ggstz von ἴδιος, der Einzelne; am Häufigsten τὸ κοινόν, das Gemeinwesen, die Gemeinde, der Staat; auch τὰ κοινὰ τῶν Βαβυλωνίων, die Obrigkeit; οὐ προςεδέξαντο αὐτὸν ἐς τὴν πόλιν οὐδ' ἐπὶ τὸ κοινόν, nicht in die Stadt u. die Versammlung der Vorsteher der Stadt, die sich außerhalb der Stadt versammeln konnte; τὰ κοινὰ πράττειν, Staatsgeschäfte treiben; auch die Staatskasse heißt τὸ κοινόν; τὸ κοινόν, übh. jede Gesamtheit, auch von einem versammelten Heere. Κοινὴ διάλεκτος, κοινὰ ὀνόματα u. dgl., die Sprache des gemeinen Lebens, die alle gebrauchen; bes. von Formen, welche nicht einem einzelnen Dialekt angehören; οἱ κοινοί, die Schriftsteller, welche sich dieser Sprache bedienen; κοινὸς τόπος, locus communis; ἀπὸ κοινοῦ, aus dem Zusammenhange, oft Gramm.; bei denselben ist κοινὴ συλλαβή syllaba anceps, κοινὸς τῷ γένει generis communis. (3) wie vom Richter verlangt wird, er solle κοινὸς εἶναι τῷ γράψαντι καὶ τῷ φεύγοντι, den Kläger u. den Verklagten auf gleiche Weise hören (also unparteiisch), so nimmt es auch die Bdtg billig, gerechtan, auch gegen jedermann freundlich. In tadelnder Bdtg: gemein, niedrig; κοινῶς ἅπαντες, alle insgesamt -
128 μέλλω
μέλλω, (1) ich bin im Begriff, habe vor, gedenke etwas zu tun; (a) vorherrschend des fut.; ϑήσειν γὰρ ἔτ' ἔμελλεν ἐπ' ἄλγεα Τρωσίν, er gedachte den Troern noch Schmerzen aufzulegen; καὶ δή μιν τάχ' ἔμελλε δώσειν ᾧ ϑεράποντι καταξέμεν, er war eben im Begriff, ihn seinem Diener zum Wegführen zu übergeben; (b) c. inf. praes.; (c) auch aor.; μέλλω, τοὺς ὑπάρχοντας πολεμίους μεγαλύνετε, τοὺς δὲ μηδὲ μελλήσαντας γενέσϑαι, ἄκοντας ἐπάγεσϑε, die, welche gar nicht daran gedacht hatten, es zu werden; (d) der inf. wird auch ausgelassen; ὅτι μέλλετε, εὐϑὺς πράττετε, was ihr vorhabt, zun wollt, tut gleich; (e) bes. steht das partic. absolut, zur Bezeichnung des Zukünftigen, nahe Bevorstehenden; so ὁ μέλλων χρόνος, die Zukunft; ἄδηλον μὲν παντὶ ἀνϑρώπῳ ὅπη τὸ μέλλον ἕξει, wie die Zukunft beschaffen sein wird; εἰς τὴν μέλλουσαν πόλιν, in den künftigen Staat. (2) das, was der Mensch vorzunehmen im Begriff ist, erscheint als etwas, wozu er veranlaßt wird, was er tun soll, so daß bes. im impf. ἔμελλον der Begriff des Sollens liegt; (a) nach dem Willen des Schicksals, was verhängt ist, mit dem Nebenbegriff des Unausbleiblichen, unfehlbar Erfolgenden, τὰ φρονέοντ' ἀνὰ ϑυμὸν ἅ ῥ' οὐ τελέεσϑαι ἔμελλον, was (nach den Bestimmungen des Schicksals) nicht in Erfüllung gehen sollte; eben so οὐ πείσεσϑαι ἔμελλεν, er sollte es nicht durch Überredung erreichen; τάχα δ' ἀνστήσεσϑαι ἔμελλεν, d. i. es war vom Schicksal bestimmt, daß er sich bald wieder erheben sollte; seltener c. praes., μάλα δέ σφισιν ἔλπετο ϑυμὸς αὐτώ τε κτενέειν , νήπιοι, οὐδ' ἄρ' ἔμελλον ἀναιμωτί γε νέεσϑαι, sie hofften, die beiden Männer zu töten, die Törichten, sie sollten nicht einmal ohne Blut, unverwundet heimkehren. Auch c. inf. aor.; ὄρνις, ὧν ὑφηγητῶν κτανεῖν ἔμελλον πατέρα, nach denen ich den Vater töten sollte; (b) nach menschlicher Anordnung, περὶ τρίποδος γὰρ ἔμελλον ϑεύσεσϑαι, um einen Dreifuß sollten sie wettlaufen, nämlich nach der Bestimmung der Eleer. (3) müssen; nach den Begriffen von Recht u. Pflicht; καὶ λίην σέγ' ἔμελλε κιχήσεσϑαι κακὰ ἔργα, dich mußte Unglück treffen; nach mutmaßlicher Folgerung, nach welcher das Ergebnis als notwendig aus der Tatsache hervorgehend bezeichnet werden soll, μέλλω που ἀπέχϑεσϑαι, ich muß wohl dem Zeus verhasst sein, nämlich nach meinen Schicksalen zu schließen; οὕτω που Διῒ μέλλει φίλον εἶναι, es muß wohl dem Zeus so belieben, wie der Erfolg zu zeigen scheint, wo wir auch mit mögen ausreichen; ἀλλὰ τὰ μέν που μέλλεν ἀγάσσεσϑαι ϑεὸς αὐτός, das mochte wohl die Gotteit selbst beneiden; κελευσέμεναι δέ σ' ἔμελλε δαίμων, ein Gott muß, mag's dir geheißen haben; εἰ δ' οὕτω τοῦτ' ἐστίν, ἐμοὶ μέλλει φίλον εἶναι, wenn es so ist, so folgt notwendig daraus, daß es mir so beliebt. Schwächer ist die Bdtg in manchen Stellen, wo unser mögen, und die adv. wohl, vielleicht, wahrscheinlich ausreichen, aber auch sollen zuweilen entspricht, welches bei uns auch nicht immer den ursprünglichen Nachdruck behält, u. die alten Gramm. es durch ἔοικεν erkl., μέλλεις δὲ σὺ ἴδμεναι, du wirst, magst es wohl wissen, vermutlich weißt du es, wo hinzugesetzt ist 'denn ich kannte ihn nicht'; πολλάκι που μέλλεις ἀρήμεναι, oft wohl magst du gefleht haben; wie ᾡ μέλλεις εὔχεσϑαι, zu dem du vermutlich flehst; εἰ ἀεὶ δὴ μέλλοιμεν ἀγήρω τ' ἀϑανάτω τ' ἔσσεσϑαι, wenn wir immerdar unalternd u. unsterblich sein sollten; c. inf. aor., μέλλει πού τις καὶ φίλτερον ἄλλον ὀλέσσαι, es mag wohl mancher einen Geliebteren verloren haben; wie ἄλλοτε δή ποτε μᾶλλον ἐρωῆσαι πολέμοιο μέλλω, d. i. ein andermal mag ich wohl eher das Ansehen gehabt haben, mich dem Kampfe zu entziehen, aber jetzt nicht; inf. praes.; καὶ γὰρ ἐγώ ποτ' ἔμελλον ἐν ἀνδράσιν ὄλβιος εἶναι, ich sollte od. mochte einst glücklich sein, jetzt bin ich es nicht; μέλλεν ποτὲ οἶκος ἀφνειὸς ἔμμεναι, einst, so lange er noch zu Hause war, sollte es reich sein, jetzt ist es nicht mehr so; auch mit dem inf. fut., εἰ μέλλει τις ἡμῶν καὶ τὴν ὁδὸν ἑκάστοτε ἐξευρήσειν οἴκαδε, wenn einer im Stande sein soll, den Weg zu finden; ἐπειδὰν μέλλωσιν συνήσειν τὰ γεγραμμένα, sobald sie im Stande sind; auch c. inf. praes., εἴπερ μέλλει πόλις εἶναι, wenn ein Staat sein soll; ὅτι γενεαὶ πολλαὶ ἀτεχνότεραι μέλλουσιν εἶναι, es müssen viele Geschlechter gewesen sein. (4) wie auch bei uns: sich bedenken, besinnen so viel ist wie zögern, zaudern, so tritt auch in μέλλω der Begriff 'tun wollen' einseitig hervor, nämlich ohne wirklich zu Tun, zu handeln, auch anstehen, Bedenken tragen; auch κοὐκ ἔτ' ἦν μέλλειν ἀκμή, es war nicht Zeit zu zögern; auch das pass. folgt, ἀνέστη ὡς μὴ μέλλοιτο ἀλλὰ περαίνοιτο τὰ δέοντα, damit das Nötige nicht aufgeschoben würde
См. также в других словарях:
Staat — ist ein mehrdeutiger Begriff verschiedener Sozial und Staatswissenschaften. Im weitesten Sinn bezeichnet er eine politische Ordnung, in der einer bestimmten Gruppe, Organisation oder Institution eine privilegierte Stellung (nach Ansicht einiger… … Deutsch Wikipedia
Staat — machen: Aufwand treiben, prunken. Die Redensart geht zurück auf die Bedeutung von Staat (lateinisch status) = Vermögen, von dem jemand den seinem jeweiligen Stande angemessenen Gebrauch machte. Unter dem Einfluß des französischen Wortes ›état‹… … Das Wörterbuch der Idiome
Staat — der; (e)s, en; 1 ein Land als politisches System (mit seinen Institutionen, Bürgern usw) <ein demokratischer, feudaler, kapitalistischer, kommunistischer, totalitärer Staat; die Regierung, ein Repräsentant, die Verfassung, die Verwaltung eines … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Staat — Staat: Das seit dem frühen 15. Jh. bezeugte Substantiv (spätmhd. sta‹a›t »Stand; Zustand; Lebensweise; Würde«, vgl. entsprechend mnd. stāt »Stand; Ordnung; hohe Stellung; Pracht, Herrlichkeit« und gleichbed. mniederl. staet, niederl. staat; s.… … Das Herkunftswörterbuch
Staat — (der), Staat (der/de) Staat (Politik) Staat (der) Staat (Pracht) Staat (der/de) … Kölsch Dialekt Lexikon
Staat — Sm std. (14. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus l. status Stand (zu l. stāre stehen ), der auffällige Plural nach niederländischem Vorbild. Die Bedeutung ist zunächst Stand, Rang und Zustand (des Vermögens u.ä.) , aus dem zweiten entwickelt sich… … Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache
Staat — (hierzu Karte »Staatsformen der Erde« mit statistischer Textbeilage), die Vereinigung der Menschen eines Landes unter einer höchsten Gewalt. Zu den Begriffsmerkmalen des Staates gehören also: Land, Leute und eine Herrschaft, Souveränität (s.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Staat [1] — Staat (lat. Respublica, Civitas, gr. Polis), die Gesammtheit seßhafter Menschen, welche unter einer seine Gesammtinteressen leitenden obersten Gewalt auf einem bestimmten Gebiete zu einer sittlich organischen Persönlichkeit vereinigt ist. Jeder S … Pierer's Universal-Lexikon
Staat — [Basiswortschatz (Rating 1 1500)] Auch: • Land • Nation • Bundesland • Bundesstaat • Zustand Bsp.: • … Deutsch Wörterbuch
Staat [2] — Staat, 1) der Zustand, die Beschaffenheit einer Person od. Sache; 2) glänzende, kostbare Hülfsmittel, damit Aufsehen zu erregen, bes. an Kleidungsstücken, doch auch an Hausgeräthe u. dergl … Pierer's Universal-Lexikon
Staat — Staat, das innerhalb eines bestimmten Gebietes bestehende Gemeinwesen, welches die oberste, d.h. von niemand rechtlich abhängige Gewalt über die in diesem Gebiet wohnenden Personen ausübt und zur Leitung und Förderung ihrer Gesamtinteressen… … Kleines Konversations-Lexikon