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1 sich legitimieren
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2 legitimieren
II v/refl prove one’s identity; mit Dokumenten etc.: show one’s credentials* * *to legitimize* * *le|gi|ti|mie|ren [legiti'miːrən] ptp legitimiert1. vtBeziehung, Kind to legitimize; (= berechtigen) to entitle; (= berechtigt erscheinen lassen) to justify, to warrant; (= Erlaubnis geben) to authorize2. vrto show (proof of) authorization; (= sich ausweisen) to identify oneself, to show proof of one's identity* * *le·gi·ti·mie·ren *[legitiˈmi:rən]zu Kontrollen legitimiert sein to be authorized to carry out checks▪ [dazu] legitimiert sein, etw zu tun to be authorized [or entitled] to do sth▪ [durch jdn/etw] legitimiert werden to be legitimized [by sb/sth]▪ etw \legitimieren to legitimize sth3. (für ehelich erklären) to legitimateein Kind \legitimieren to legitimate a child* * *1.transitives Verb1) (rechtfertigen) justify2) (bevollmächtigen) authorize2.reflexives Verb show proof of one's identity* * *B. v/r prove one’s identity; mit Dokumenten etc: show one’s credentials* * *1.transitives Verb1) (rechtfertigen) justify2) (bevollmächtigen) authorize3) (für legitim erklären) legitimize <child, relationship>2.reflexives Verb show proof of one's identity* * *v.to legitimate v.to legitimise (UK) v.to legitimize (US) v. -
3 legitimieren
le·gi·ti·mie·ren * [legitiʼmi:rən]vt( geh)1) ( berechtigen)zu Kontrollen legitimiert sein to be authorized to carry out checks;[dazu] legitimiert sein, etw zu tun to be authorized [or entitled] to do sth2) ( für gesetzmäßig erklären)[durch jdn/etw] legitimiert werden to be legitimized [by sb/sth];etw \legitimieren to legitimize sth3) ( für ehelich erklären) to legitimate;ein Kind \legitimieren to legitimate a childvr ( geh);
См. также в других словарях:
Legitimieren — (neulat.), beglaubigen, für legitim erklären; sich legitimieren, sich ausweisen, seine Berechtigung zu etwas dartun. Legitimisten, Legitimität, s. Legitim … Kleines Konversations-Lexikon
legitimieren, sich — sich legitimieren V. (Aufbaustufe) geh.: seine Identität durch Vorlage eines Dokuments nachweisen, sich ausweisen Beispiel: Er legitimierte sich mit einer Fotokopie der Geburtsurkunde … Extremes Deutsch
legitimieren — ermächtigen; berechtigen; mandatieren (veraltet); bevollmächtigen; befugen; autorisieren; begründen; argumentieren; rechtfertigen; erklären; … Universal-Lexikon
legitimieren — 1. a) [als rechtmäßig] anerkennen, amtlich bestätigen, beglaubigen, für legitim erklären, gutheißen, zulassen; (bildungsspr.): konzedieren, legalisieren, sanktionieren; (ugs.): absegnen; (Amtsspr.): stattgeben. b) ausstatten mit, befugen,… … Das Wörterbuch der Synonyme
legitimieren — legitim »gesetzmäßig, rechtmäßig, gesetzlich anerkannt«: Das Wort der Rechtssprache wurde im 18. Jh. aus gleichbed. lat. legitimus entlehnt. Dies ist eine Bildung zu lat. lex (legis) »Gesetz« (vgl. ↑ legal). – Dazu stellt sich als Gegenbildung… … Das Herkunftswörterbuch
legitimieren — le|gi|ti|mie|ren 〈V.〉 1. für legitim erklären, beglaubigen, berechtigen; Ggs.: delegitimieren 2. sich legitimieren eine Legitimation (4) vorlegen, sich ausweisen … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
legitimieren — le|gi|ti|mie|ren (beglaubigen; [Kinder] als ehelich erklären); sich legitimieren (sich ausweisen) … Die deutsche Rechtschreibung
Legitimieren — (neulat.), für legitim erklären, die Legitimität (s. d.) dartun, erteilen; sichl., dartun, bescheinigen, daß man zur Vornahme einer Handlung befugt, bevollmächtigt sei, auch sich über seine Persönlichkeit ausweisen (s. Legitimation) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
ausweisen, sich — sich ausweisen V. (Mittelstufe) seine Identität durch ein Dokument bestätigen Synonym: sich legitimieren Beispiele: Er musste sich vor der Polizei ausweisen. Ich habe mich mit dem Personalausweis ausgewiesen … Extremes Deutsch
legitimieren — le|gi|ti|mie|ren unter Einfluss von fr. légitimer aus mlat. legitimare »rechtlich anerkennen«>: 1. a) beglaubigen; b) für gesetzmäßig erklären. 2. ein Kind für ehelich erklären. 3. sich : sich ausweisen. 4 … Das große Fremdwörterbuch
ausweisen — legitimieren; des Landes verweisen; verweisen; deportieren; abschieben * * * aus|wei|sen [ au̮svai̮zn̩], wies aus, ausgewiesen: 1. <tr.; hat zum Verlassen des Landes zwingen: einen Ausländer [aus Deutschland] ausweisen. Syn.: ↑ abschieben, ↑ … Universal-Lexikon