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richterliche+entscheidung

  • 1 abhängen [1]

    1. abhängen, von jmd. oder etw., I) im allg., u. zwar im Sein, Urteile od. Willen einer Pers. od. Sache seinen Grund habend, pendēre ex alqo od. ex alqa re, selten bl. alqā re; od. ex alqa re aptum esse od. aptum pendēre. – in jmds. Willkür seinen Grund habend, pendēre ex alcis arbitrio. – auf dem Sein einer Sache beruhend, contineri alqā re. – sich gleichs. um etw. drehend, d. i. auf jmd. od. etw. ankommend, verti in alqo od. in alqa re. – auf jmds. Willen ankommend, in alcis arbitrio verti. – von jmds. Willen ausgehend, ex alcis voluntate proficisci. – auf jmds. Macht ankommend, in alcis potestate verti (z. B. omnia). – in jmds. Hand (Macht, Entscheidung) liegend, in alcis manu esse od. positum esse od. situm esse; od. in alcis potestate esse od. positum esse od. situm esse; od. potestas alcis od. mea (tua) est mit folg. Genet. Gerund. od. mit folg. ut u. Konj. – auf jmds. Entscheidung ruhend, alcis de alqa re ius ac potestas est; od. alcis iuris atque arbitrii esse; sub nutu alcis atque arbitrio esse. – auf etw. od. jmd. gleichs. ruhend, beruhend, in alqa re positum esse; od. in alqa re u. in alqo situm esse. – u. sofern die Sache noch unentschieden ist, alci est integrum de alqa re, od. mit folg. Infin. als Subjekt, od. mit folg. ut u. Konj., od. absol. – als Untertäniger in jmds. Gewalt befindlich, in alcis potestate esse. – jmds. od. einer Sache zu seinem Fortkommen benötigend, indigere alcis od. alcis rei (z. B. alterius: u. alienarum opum). – von sich, nicht von der Außenwelt a., s. unabhängig (sein): vom Glücke, vom Zufall a., fortunae subiectum esse (v. Pers. u. Lebl.); sub fortunae dominationem subiectum esse (v. Lebl.). – davon hängt die ganze richterliche Entscheidung ab, haec res totum iudicium continet: von ihrem Gutdünken u. Urteil hängt die ganze Entscheidung ab, eorum ad arbitrium iudiciumque summa omnium rerum redit: Pläne hängen von den Zeitumständen ab, consilia temporum sunt. – II) insbes., als gramm. t. t. = sich grammat. auf etw. beziehen, pertinere ad alqd. – od. = grammat. folgen auf etw., sequi alqd.

    deutsch-lateinisches > abhängen [1]

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