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1 ref
■ Person who controls the match in cooperation with the assistant referees and who has full authority to enforce the Laws of the Game in connection with the match to which he has been appointed.■ Person, die das Spiel in Zusammenarbeit mit den Schiedsrichterassistenten leitet und die unbeschränkte Vollmacht hat, den Spielregeln Geltung zu verschaffen. -
2 Ref.
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3 ref.
см. reform. -
4 Ref.
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5 Ref.
сокр. от Referenzссылка; справкаDeutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Ref.
-
6 Ref.
сокр. от Referat -
7 Ref.
Referat (Abteilung) department (Dept., dept), section (sect.) -
8 Ref.
nкаталожный номер; номер по каталогу -
9 Ref.-Bereich
сокр.мед. референсные значения -
10 ev.-ref.
evangelischreformiert Reformed (Church) (Ref. [Ch.]) -
11 ev.-ref.
= evangelisch-reformiert -
12 Capt.-Ref.
сокр. -
13 ev.-ref.
сокр.воен. evangelisch-reformiert -
14 ev.-ref.
-
15 Vogelflugformation
ref -
16 Reformation
refɔrma'tsjoːnf RELreforma fReformation [refɔrma'tsjo:n]ohne Plural, Reforma Feminindie (ohne Pl) -
17 reformieren
refɔr'miːrənvreformartransitives Verb -
18 Reformation
refɔrma'tsjoːnfREL. Réforme fReformationReformatib8b49fd9o/b8b49fd9n [refɔrma'7a05ae88ts/7a05ae886cbf8257i/6cbf8257o:n] <->Geschichte; Beispiel: die Reformation la Réforme -
19 reformieren
refɔr'miːrənvreformierenreform2688309eie/2688309eren * [refɔr'mi:rən]réformer -
20 Abschnitt II. Die Schluss- und Uebergangsbestimmungen
1. Die Verfassung der Rußländischen Föderation tritt mit dem Tage in Kraft, an dem sie entsprechend den Ergebnissen der Volksabstimmung offiziell veröffentlicht wird.Der Tag der Volksabstimmung, der 12. Dezember 1993, gilt als der Tag der Annahme der Verfassung der Rußländischen Föderation. Gleichzeitig verliert die am 12. April 1978 verabschiedete Verfassung (das Grundgesetz) der Rußländischen Föderation – Rußlands – mitsamt den nachfolgend vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen ihre Gültigkeit. Falls die Bestimmungen des Föderationsvertrages – des Vertrages über die Abgrenzung der Zuständigkeiten und Befugnisse zwischen den Bundesorganen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und den Organen der Staatsgewalt der souveränen Republiken innerhalb der Rußländischen Föderation, des Vertrages über die Abgrenzung der Zuständigkeiten und Befugnisse zwischen den Bundesorganen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und den Organen der Staatsgewalt der Regionen, der Gebiete sowie der Städte Moskau und St. Petersburg der Rußländischen Föderation, des Vertrages über die Abgrenzung der Zuständigkeiten und Befugnisse zwischen den Bundesorganen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und den Organen der Staatsgewalt des autonomen Gebietes und der autonomen Bezirke innerhalb der Rußländischen Föderation sowie sonstiger Verträge zwischen den Bundesorganen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und Organen der Staatsgewalt der Subjekte der Rußländischen Föderation und der Verträge zwischen den Organen der Staatsgewalt der Subjekte der Rußländischen Föderation – nicht in Einklang mit Bestimmungen der Verfassung der Rußländischen Föderation stehen, gelten die Bestimmungen der Verfassung der Rußländischen Föderation. 2. Die Gesetze und sonstigen Rechtsakte, die bis zum Inkrafttreten dieser Verfassung auf dem Territorium der Rußländischen Föderation gegolten haben, werden angewandt, soweit sie der Verfassung der Rußländischen Föderation nicht widersprechen. 3. Der Präsident der Rußländischen Föderation, der in Übereinstimmung mit der Verfassung (dem Grundgesetz) der Rußländischen Föderation – Rußlands – gewählt worden ist, übt ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verfassung die darin festgelegten Befugnisse bis zum Ablauf des Zeitraums aus, für den er gewählt wurde. 4. Der Ministerrat – die Regierung der Rußländischen Föderation – übernimmt mit dem Tag des Inkrafttretens dieser Verfassung die Rechte, die Pflichten und die Verantwortung der Regierung der Rußländischen Föderation, wie sie in der Verfassung der Rußländischen Föderation festgelegt sind, und wird fortan als Regierung der Ruß-ländischen Föderation bezeichnet. 5. Die Gerichte in der Rußländischen Föderation üben die Rechtsprechung im Rahmen ihrer in dieser Verfassung festgelegten Kompetenzen aus. Nach Inkrafttreten der Verfassung behalten die Richter aller Gerichte der Rußländischen Föderation ihre Kompetenzen bis zum Ablauf des Zeitraums, für den sie gewählt worden sind. 3 Freie Stellen werden in dem durch diese Verfassung festgelegten Verfahren besetzt. 6. Bis zur Inkraftsetzung des Bundesgesetzes, das das Verfahren für die Verhandlung von Sachen durch ein Gericht unter Mitwirkung von Geschworenen festlegt, wird das frühere Verfahren der gerichtlichen Verhandlung entsprechender Fälle beibehalten. Bis die Strafprozeßgesetzgebung der Rußländischen Föderation mit den Bestimmungen dieser Verfassung in Einklang gebracht worden ist, bleibt das frühere Verfahren des Arrestes, der Untersuchungshaft und der Festnahme von Personen, die einer Straftat verdächtig sind, erhalten. 7. Der erste Bundesrat und die erste Staatsduma werden auf zwei Jahre gewählt. 8. Der Bundesrat tritt am 30. Tage nach seiner Wahl zu seiner ersten Sitzung zusammen. Die erste Sitzung des Bundesrates eröffnet der Präsident der Rußländischen Föderation. 9. Ein Abgeordneter der ersten Staatsduma kann gleichzeitig Mitglied der Regierung der Rußländischen Föderation sein. Die Bestimmungen der vorliegenden Verfassung über die parlamentarische Immunität erstrek-ken sich nicht auf die Abgeordneten der Staatsduma, die zugleich Mitglieder der Regierung der Rußländischen Föderation sind, sofern es sich um die Haftung für Handlungen (oder Unterlassungen) bei der Erfüllung ihrer Dienstpflichten handelt. Die Abgeordneten des ersten Bundesrates üben ihre Mandate auf nichtständiger Grundlage aus. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Section II. Concluding and Transitional Provisions[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Раздел II. Заключительные и переходные положения[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Titre II. Les Dispositions finales et transitoires[/ref]>Verfassung der Russischen Föderation > Abschnitt II. Die Schluss- und Uebergangsbestimmungen
См. также в других словарях:
REF — or Ref is a three letter abbreviation that may refer to: *Renewable Energy Foundation aka REF is an independent energy think tank and a registered UK charity conducting research into renewable and sustainable energy technology. *Reference,… … Wikipedia
ref — written abbreviation for reference: • your ref 4122 * * * ref UK US (also ref.) /ref/ noun [C] ► WRITTEN ABBREVIATION for REFERENCE(Cf. ↑ … Financial and business terms
ref — [rEf] 1. n. a referee. (Also a term of address.) □ Hey, ref! Get some glasses! □ The ref did a fine job. 2. tv. to referee something, such as a game. □ Are you going to ref this one, or am I?DI don’t like to ref night games … Dictionary of American slang and colloquial expressions
REF — oder Ref steht für: Referenz, (von lat. referre „auf etwas zurückführen“, „sich auf etwas beziehen“, „berichten“) in verschiedenen Bedeutungen Reformierte Kirche, eine christliche Glaubensgemeinschaft Relative effectiveness factor, ein Maß für… … Deutsch Wikipedia
Ref — oder Ref steht für: Referenz, (von lat. referre „auf etwas zurückführen“, „sich auf etwas beziehen“, „berichten“) in verschiedenen Bedeutungen Reformierte Kirche, eine christliche Glaubensgemeinschaft Relative effectiveness factor, ein Maß für… … Deutsch Wikipedia
Réf — (Nagy Ref, Bécsi), früheres ungarisches Maß, die Wiener Elle = 77,756 cm … Meyers Großes Konversations-Lexikon
ref ob — USA reference obligation, Also known as a covered obligation and commonly referred to as the ref ob . One or more debt instruments of the reference entity specified in a credit derivative confirmation such as a … Law dictionary
ref. — ref. W2 also ref BrE the written abbreviation of reference … Dictionary of contemporary English
ref — > … Dictionary of contemporary English
ref — > … Dictionary of contemporary English
ref. — ref. W2 also ref BrE the written abbreviation of reference … Dictionary of contemporary English