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1 Prozeß
Prozeß, I) Art der Behandlung in der Chemie: ratio – II) Rechtshandel, Rechtsstreit: causa (das Interesse oder dasjenige, worauf es der einen oder der andern Partei ankommt). – res (der Gegenstand des Streites oder Prozesses, die Angelegenheit, bei der die Streitenden ein verschiedenes Interesse haben). – lis (der Streit oder Prozeß, der über die res geführt wird). – actio (das gerichtliche Verfahren, das wegen einer Sache eingeleitet wird, wofür nur in bezug auf griechisches Gerichtswesen dica [δίκη] gebraucht wurde). – ein Pr. in Zivilsachen, causa privata: ein Pr. wegen Injurien, s. Injurienprozeß: ein Pr. in Kriminalsachen, causa publica (wegen eines Vergehens gegen den Staat); causa capitalis. lis capitis (peinlicher Prozeß übh.): einen Pr. anfangen, litem instituere; lege agere: gegen jmd. einen Pr. anfangen, litem inferre alci od. in alqm; litem alci intendere: jmd. in einen Pr. verwickeln, ihm einen Pr. an den Hals werfen, alqm in litem impingere: in einen Pr. verwickelt werden, lite implicari: einen Pr. mit jmd. haben, führen, in einen Pr. mit jmd. verwickelt sein, s. (mit jmd.) prozessieren. – einen Pr. führen (vom Sachwalter), causam agere od. tractare. agere apud iudices (im allg.); causam od. litem orare (einen Vortrag halten über den Streit ): einen Pr. selbst führen, litem suam facere: den Pr. gewinnen, litem od. causam obtinere; causam tenere; causā od. iudicio vincere; iudicium vincere; auch bl. vincere: den Pr. [1899] verlieren, litem amittere; causam od. litem perdere; causā od. lite cadere; in causa concĭdere od. bl. concĭdere; formulā cadere od. excĭdere (mit der zur Führung des Prozesses aufgestellten Formel durchfallen): den Pr. verloren geben, causā cedere: es kam zum Pr., res venit ad iudicium: ventum in ius est: es zum Pr. kommen lassen, summo iure experiri; der Pr. ist noch nicht entschieden, adhuc sub iudice lis est: die Sache liegt im Pr., de re apud iudicem lis est; u. bl. de re lis est: einen Pr. fallen lassen, aufgeben, causam deponere; a causa recedere; causā od. lite desistere; litigare desistere; liti renuntiare (dem Pr. entsagen); causam susceptam affligere (im Stiche lassen, vom Prozeßführer). – kurzen Pr. mit jmd. machen, alqm indictā causā capitis condemnare (einen Verbrecher ungehört verurteilen): kurzen Pr. mit etwas machen, rem praecīdere. – Prozeßakten, tabulae litis.
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2 Rechtssatz
Rechtssatz, ius (z.B. certum). – Rechtsschule, die alte, vetus illa iudicum disciplina. – Rechtsspruch, decretum; sententia. – Rechtsstreit, certamen iuris (ehrlicher Streit um das Recht, Ggstz. vis). – Ist es = Prozeß no. II, s. d.
См. также в других словарях:
Rechtsstreit — Rechtsstreit … Deutsch Wörterbuch
Rechtsstreit — (Rechtshandel, Rechtssache, Prozeßsache), soviel wie Prozeß (s. d.) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Rechtsstreit — Rechtsstreit, s. Prozeß … Kleines Konversations-Lexikon
Rechtsstreit — Rechtsstreit,der:⇨Prozess(1) … Das Wörterbuch der Synonyme
Rechtsstreit — ↑Prozess … Das große Fremdwörterbuch
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Rechtsstreit um das Jichinsai von Tsu — Der Rechtsstreit um das Jichinsai von Tsu[1] (jap. 津地鎮祭訴訟, Tsu jichinsai soshō) führte 1977 zu einer Leitentscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) von Japan zum Verhältnis von Staat und Religion in Japan. Es war das erste Mal, dass der OGH… … Deutsch Wikipedia
Rechtsstreit, der — Der Rêchtsstreit, des es, plur. die e, eine vor Gericht, anhängig gemachte streitige Sache. Ingleichen ein Streit über eine rechtliche, die Gesetze und das Verhältniß gegen dieselbe betreffende Sache … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Rechtsstreit — Das Gerichtsverfahren oder kurz „Verfahren“ ist die gerichtliche Überprüfung eines Sachverhalts auf seine Rechtsfolgen. Der Begriff „Prozess“ umschreibt das Gerichtsverfahren nur unzureichend, da er stets auf eine Rechtsstreitigkeit abstellt.… … Deutsch Wikipedia
Rechtsstreit — Streitsache * * * Rẹchts|streit 〈m. 1〉 1. Streit, der gerichtlich entschieden wird, worden ist od. werden muss 2. Meinungsverschiedenheit in der Gesetzesauffassung * * * Rẹchts|streit, der (Rechtsspr.): zwischen zwei Parteien bzw. Beteiligten… … Universal-Lexikon
Rechtsstreit — Rẹchts·streit der; Jur; ein Streit zwischen zwei Parteien (3) vor Gericht ≈ Prozess … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache