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1 Gebühr
Ge'bühr f <Gebühr; Gebühren> poplatek m;
См. также в других словарях:
Nach Gebühr — Nach Gebühr; über Gebühr »Gebühr« meint eigentlich den für eine Dienstleistung zu bezahlenden Betrag. Wenn demnach etwas »nach Gebühr« geleistet wird, ist es der Bezahlung angemessen, wenn etwas »über Gebühr« getan wird, dann wird zu viel… … Universal-Lexikon
Gebühr — Beitrag; Taxe; Abgabe; Preis * * * Ge|bühr [gə by:ɐ̯], die; , en: Betrag, der für [öffentliche] Leistungen zu bezahlen ist: die Gebühr für einen neuen Pass beträgt knapp 60 Euro; eine Gebühr erheben, entrichten; die Gebühren erhöhen; hier kann… … Universal-Lexikon
Gebühr, die — Die Gebühr, plur. die en. 1) Die Pflicht, sie sey von welcher Art sie wolle, eine Verbindlichkeit, welche man zu erfüllen schuldig ist; ohne Plural. Seine Gebühr beobachten, thun. Über die Gebühr arbeiten, mehr als man zu thun schuldig ist. Nach… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Gebühr — Ge·bühr [ɡə byːɐ̯] die; , en; 1 oft Pl; eine (Geld)Summe, die man für bestimmte (öffentliche) Dienste einer Institution, eines Anwalts, eines Arztes usw zahlen muss <eine Gebühr erheben, erhöhen, bezahlen / entrichten; jemandem eine Gebühr… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Gebühr — Abgabe, Beitrag, Betrag, Preis, Steuer, Tarif, Taxe, Zahlung; (bes. österr.): Maut; (veraltet): Gebührnis. • Gebühr nach Gebühr angebracht, angemessen, dementsprechend, entsprechend, gebührend, gehörig, gemäß, passend, sachgemäß, zweckmäßig; (geh … Das Wörterbuch der Synonyme
Gebühr — Eine Gebühr (veraltet: Gebührnis) ist eine Abgabe, die für verschiedene behördliche Tätigkeiten erhoben wird, oder ein Entgelt, das gesetzlich geregelt ist, z. B. Praxisgebühr. Im Sprachgebrauch wird der Begriff auch häufig für… … Deutsch Wikipedia
Gebühr — Ge|bühr , die; , en; nach, über Gebühr … Die deutsche Rechtschreibung
Gebühr — Jeder nach seiner Gebühr. – Graf, 123, 328. Niemand soll mit mehr Abgaben und Lasten bebürdet werden, als ihm zustehen. Mhd.: Eyn ittlik na sinem gebore. (Wigand, Provinzialrechte, III, 11.) … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Gebühr — I. Finanzwissenschaft:1. Begriff: ⇡ Abgabe, die als Entgelt für eine spezielle Gegenleistung einer Behörde oder öffentlichen Anstalt erhoben wird (vgl. z.B. § 4 II KAG NW; ⇡ Äquivalenzprinzip). Im Gegensatz zu ⇡ Beiträgen belasten G. den… … Lexikon der Economics
über Gebühr — übermäßig; überaus; übertrieben * * * Nach Gebühr; über Gebühr »Gebühr« meint eigentlich den für eine Dienstleistung zu bezahlenden Betrag. Wenn demnach etwas »nach Gebühr« geleistet wird, ist es der Bezahlung angemessen, wenn etwas »über… … Universal-Lexikon
GEZ-Gebühr — Finanzierung des Rundfunks in Europa ██ Rundfunkgebühr ██ Rundfunkgebühr und Werbung … Deutsch Wikipedia