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с латинского на немецкий

nach+gebühr

  • 1 Gebühr

    Gebühr, I) Pflicht u. Verbindlichkeit: officium. – nach G., ut dignus od. dignum est (wie er od. die Sache es würdig ist): ut decet (wie es sich ziemt); ut convenit (wie es zukommt); ut debui (wie ich mußte, z.B. respondi homini, ut debui); ex od. pro merito od. bl. merito (nach Verdienst). – wider die G., contra od. praeter officium (gegen die Pflicht); immerito (wi der Verdienst); contra ius fasque (gegen Recht u. Pflicht): über G., plus aequo (mehr als billig ); supra modum (über das rechte Maß, z.B. saevire in alqm). – II) die Gebühren (Kosten) eines Prozesses, s. Prozeßkosten: die G. für den Advoka ten, s. Advokatengebn hren: die G. für die Leiche, s.

    deutsch-lateinisches > Gebühr

  • 2 gebühren

    gebühren, decere alqm (sich für jmd. schicken). – deberi alci od. alci rei (jmdm. od. einer Sache schuldigermaßen zukommen). – alci [999] tribuendum esse (jmdm. zugeteilt werden müssen, nicht versagt werden dürfen). – es gebührt sich, decet od. convenit, daß etc., durch den Akk. u. Infin. (es schickt sich, paßt sich); debeo mit Infin. (ich muß aus Schuldigkeit); oportet mit Akk. u. Infin. (es muß, ist notwendig): ich antwortete dem Manne, wie es sich gebührte, respondi homini, ut debui. gebührend, debitus od. umschr. qui, quae, quod debetur (was schuldigermaßenzukommt, z.B. debita dignitas: u. reverentia, quae parentibus debetur). – iustus (gehörig, wie es recht ist. z.B. honores). – meritus (verdient). – dignus (würdig). – mir, dir etc. g., meus, tuus (z.B. suus cuique honos et gradus redditus est). gebührendermaßen, s. »nach Gebühr« unter »Gebühr no. I«. – gebührlich, s. gebührend.

    deutsch-lateinisches > gebühren

См. также в других словарях:

  • Nach Gebühr — Nach Gebühr; über Gebühr   »Gebühr« meint eigentlich den für eine Dienstleistung zu bezahlenden Betrag. Wenn demnach etwas »nach Gebühr« geleistet wird, ist es der Bezahlung angemessen, wenn etwas »über Gebühr« getan wird, dann wird zu viel… …   Universal-Lexikon

  • Gebühr — Beitrag; Taxe; Abgabe; Preis * * * Ge|bühr [gə by:ɐ̯], die; , en: Betrag, der für [öffentliche] Leistungen zu bezahlen ist: die Gebühr für einen neuen Pass beträgt knapp 60 Euro; eine Gebühr erheben, entrichten; die Gebühren erhöhen; hier kann… …   Universal-Lexikon

  • Gebühr, die — Die Gebühr, plur. die en. 1) Die Pflicht, sie sey von welcher Art sie wolle, eine Verbindlichkeit, welche man zu erfüllen schuldig ist; ohne Plural. Seine Gebühr beobachten, thun. Über die Gebühr arbeiten, mehr als man zu thun schuldig ist. Nach… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Gebühr — Ge·bühr [ɡə byːɐ̯] die; , en; 1 oft Pl; eine (Geld)Summe, die man für bestimmte (öffentliche) Dienste einer Institution, eines Anwalts, eines Arztes usw zahlen muss <eine Gebühr erheben, erhöhen, bezahlen / entrichten; jemandem eine Gebühr… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Gebühr — Abgabe, Beitrag, Betrag, Preis, Steuer, Tarif, Taxe, Zahlung; (bes. österr.): Maut; (veraltet): Gebührnis. • Gebühr nach Gebühr angebracht, angemessen, dementsprechend, entsprechend, gebührend, gehörig, gemäß, passend, sachgemäß, zweckmäßig; (geh …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Gebühr — Eine Gebühr (veraltet: Gebührnis) ist eine Abgabe, die für verschiedene behördliche Tätigkeiten erhoben wird, oder ein Entgelt, das gesetzlich geregelt ist, z. B. Praxisgebühr. Im Sprachgebrauch wird der Begriff auch häufig für… …   Deutsch Wikipedia

  • Gebühr — Ge|bühr , die; , en; nach, über Gebühr …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Gebühr — Jeder nach seiner Gebühr. – Graf, 123, 328. Niemand soll mit mehr Abgaben und Lasten bebürdet werden, als ihm zustehen. Mhd.: Eyn ittlik na sinem gebore. (Wigand, Provinzialrechte, III, 11.) …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Gebühr — I. Finanzwissenschaft:1. Begriff: ⇡ Abgabe, die als Entgelt für eine spezielle Gegenleistung einer Behörde oder öffentlichen Anstalt erhoben wird (vgl. z.B. § 4 II KAG NW; ⇡ Äquivalenzprinzip). Im Gegensatz zu ⇡ Beiträgen belasten G. den… …   Lexikon der Economics

  • über Gebühr — übermäßig; überaus; übertrieben * * * Nach Gebühr; über Gebühr   »Gebühr« meint eigentlich den für eine Dienstleistung zu bezahlenden Betrag. Wenn demnach etwas »nach Gebühr« geleistet wird, ist es der Bezahlung angemessen, wenn etwas »über… …   Universal-Lexikon

  • GEZ-Gebühr — Finanzierung des Rundfunks in Europa ██ Rundfunkgebühr ██ Rundfunkgebühr und Werbung …   Deutsch Wikipedia

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