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1 mit Akzept versehen
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2 ein Konto mit Akzept versehen
кол.числ.фин. акцептовать счётУниверсальный немецко-русский словарь > ein Konto mit Akzept versehen
См. также в других словарях:
Akzept — Ak|zẹpt 〈n.; Gen.: (e)s, Pl.: e〉 1. durch Unterschrift angenommener Wechsel 2. schriftl. Annahmeerklärung auf dem Wechsel; einen Wechsel mit Akzept versehen [Etym.: <lat. acceptus, Part. Perf. zu accipere »annehmen«] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Drogenlegalisierung — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… … Deutsch Wikipedia
Entkriminalisierung von Drogen — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… … Deutsch Wikipedia
Formanpassungsgesetz — Das Formanpassungsgesetz dient zur Regelung der materiellrechtlichen Gleichstellung der elektronischen Signatur an die Handunterschrift im modernen Rechtsgeschäftsverkehr. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Materiellrechtliche Aspekte 2.1… … Deutsch Wikipedia
Remboursgeschäft — I. Allgemeines:Die Mitwirkung der Bank bei der Begleichung eines überseeischen Warengeschäfts, in bestimmten Fällen verbunden mit Kreditgewährung (Rembourskredit). Als Unterlage für das R. dienen die Fracht und Versicherungspapiere (⇡… … Lexikon der Economics
Rembourskredit — Rem|bours|kre|dit 〈[rãbu:r ] m. 1; Bankw.〉 kurzfristiger, durch Waren gesicherter Kredit einer Bank an einen Importeur im Überseehandel * * * Rembourskredit [rã buːr ], Sonderform des Akzeptkredits zur kurzfristigen Import und… … Universal-Lexikon
Wechselausfertigung — Wechselduplikat; die zweite, dritte, vierte Ausfertigung eines ⇡ Wechsels. Die Ausfertigungen müssen gleich lautend und im Text der Urkunde mit fortlaufenden Nummern versehen sein; andernfalls gilt jede Ausfertigung als besonderer Wechsel (Art.… … Lexikon der Economics