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in+ausübung+eines+gewerbes

См. также в других словарях:

  • Gewerbeordnung (Österreich) — Die österreichische Gewerbeordnung (GewO) ist ein Gesetz, das die selbstständig ausgeübten Gewerbe und den Zugang zu diesen regelt. Die Bestimmungen der Gewerbeordnung haben sowohl liberale als auch restriktive Züge. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Lizenz — Autorisierung; Berechtigung; Billigung; Genehmigung; Erlaubnis; Bevollmächtigung; Recht; Plazet; Autorisation; Verkaufskonzession; Franchise * * * Li|zenz …   Universal-Lexikon

  • Gewerberecht — Ge|wẹr|be|recht, das: 1. <o. Pl.> Gesamtheit der öffentlich rechtlichen Vorschriften, die die Ausübung eines Gewerbes regeln. 2. Rechtsanspruch aus dem Gewerberecht (1). * * * Gewerberecht,   die Gesamtheit der Bestimmungen zur Regelung… …   Universal-Lexikon

  • Gewerbebetrieb — Demonstration des Schmiedehandwerks Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter… …   Deutsch Wikipedia

  • Gewerbetreibender — Demonstration des Schmiedehandwerks Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter… …   Deutsch Wikipedia

  • Gewerblich — Demonstration des Schmiedehandwerks Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter… …   Deutsch Wikipedia

  • Gewerbsmäßig — Demonstration des Schmiedehandwerks Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter… …   Deutsch Wikipedia

  • Kleingewerbetreibender — Demonstration des Schmiedehandwerks Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter… …   Deutsch Wikipedia

  • Gewerbe [1] — Gewerbe, 1) jedes Geschäft, wodurch derjenige, welcher dasselbe betreibt, seinen Unterhalt erwerben will; 2) im engeren Sinne so v.w. Handwerk. G. im engern Sinne werden betrieben von Einzelnen od. ganzen Genossenschaften, die mit bestimmten… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Konzession — Zugeständnis * * * Kon|zes|si|on [kɔnts̮ɛ si̯o:n], die; , en: 1. Genehmigung einer Behörde für eine gewerbliche Tätigkeit: jmdm. die Konzession für die Führung eines Restaurants erteilen; dem Betreiber einer Gaststätte die Konzession entziehen. 2 …   Universal-Lexikon

  • Gewerbe — Demonstration des Schmiedehandwerks Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter… …   Deutsch Wikipedia

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