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hypothek

  • 1 Hypothek

    Hypothek, hypotheca (ὑποϑήκη). – pignus (Pfand übh.). – etwas als H. geben, verpfänden, remhypothecae nomine obligare (ICt.): doppelte H. geben, in duplum cavere, auch jmdm., alci (absol. od. an Grundstücken, praediis): H. erhalten, hypothecam accipere: sich etwas als H. geben, verschreiben lassen, alqd pignori accipere: als H. gegeben, verpfändet, worauf H. haftet, ruht, obligatus: die H. abtreten, de hypotheca decedere: die H. ist verfallen, hypotheca commissa est, jmdm., alci.

    deutsch-lateinisches > Hypothek

  • 2 Pfand

    Pfand, pignus (übh. eine Sache, die man einem andern zur Bürgschaft oder Versicherung übergibt, einhändigt, bes. einem Gläubiger zur Sicherheit seines Darlehns; daher auch bildl. = sicheres Kennzeichen, Unterpfand). – hypothēca (Hypothek; das dem Gläubiger zur Sicherheit seines Darlehns angewiesene unbewegliche Pfand, wie Grundstücke etc.). – fiducia (eig. die Sicherheit durch ein Pfand; dann auch das Pfand selbst). – arrăbo (Angeld, Kaufschilling). – ein Pf. geben, dare pignus: etw. als Pf. od. zum Pf. geben, setzen, alqd oppignerare; alqd pignori dare od. obligare od. opponere; fiduciarum dare alqd: sichselbst zum Pf. geben, se pignori opponere: seinen Kopf zum Pf. setzen, caput suum obligare: etwas als Pf. haben, alqd pignori habere: sein Wort als Pf. geben, fidem interponere; jmdm., subsignare apud alqm fidem: ein Pf. nehmen, bekommen, pignus capere, auferre; fiduciam accipere: etwas zum. Pf. bekommen, alqd pignori accipere: bei jmd. etwas als Pf. niederlegen, apud alqm pignori ponere alqd: (Geld) gegen oder auf Pfänder (ver)leihen, (ver)borgen, pecunias fenore occupare pignoribus oder fiduciis acceptis: ein Pf. einlösen, pignus reluere; pignus liberare (a creditore). – Bildl., ein Pf. der Freundschaft, des Wohlwollens, pignus voluntatis, benevolentiae: ein Pf. der Liebe, pignus amoris (sowohl von Sachen als auch, wie bei uns, von einem Kinde); arrabo amoris (von Sachen): die Pfänder der Liebe (d. i. Kinder), pignora: ein Pfand des Friedens, s. Friedenspfand.

    deutsch-lateinisches > Pfand

  • 3 Unterpfand

    Unterpfand, s. Pfand, Hypothek.

    deutsch-lateinisches > Unterpfand

См. также в других словарях:

  • Hypothek — Hypothek …   Deutsch Wörterbuch

  • Hypothek — (v. gr., Pignus, Pfand , Unterpfandsrecht), dasjenige dingliche Recht, welches einem Gläubiger an einer fremden Sache zur Sicherung einer Forderung dahin eingeräumt ist, daß er die verpfändete Sache (das Pfand, auch selbst H. genannt)… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Hypothēk — (griech., »Unterpfand«), eine Form der Verpfändung, bei welcher der Gläubiger nicht sofort wie beim Faustpfand (s. Pfand) in den Besitz der Pfandsache gesetzt wird, sondern ihm nur ein wirksames Pfandrecht durch bloße Bestimmung einer Sache zum… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Hypothek — Hypothēk (grch.), Unterlage, Unterpfand, das Recht des Gläubigers an einer ihm als Pfand vom Schuldner eingeräumten unbeweglichen Sache, bes. an einem Grundstück, muß nach dem Hypothekenrecht in das Hypothekenbuch (s. Grundbücher) eingetragen… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Hypothek — Hypothek, Pfand, Pfandrecht an Liegenschaften. Nach dem deutschen H.system kann die dingliche H. nur durch Fertigung im Grundbuch (H.enbuch) u. durch öffentliche Errichtung des Pfandbriefes entstehen. Letzterer genießt mit seinem Wortlaut in den… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Hypothek — Sf erw. fach. (16. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus l. hypothēca, dieses aus gr. hypothḗkē, eigentlich Unterlage, Untergestell , zu gr. hypotithénai darunterstellen, verpfänden , zu gr. tithénai setzen, stellen, legen und gr. hypo . Das Pfandrecht… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Hypothek — »Pfandrecht an einem Grundstück zur Sicherung einer Forderung«: Das Fremdwort wurde im 16. Jh. eingedeutscht aus gleichbed. lat. hypotheca, das auf griech. hypo thē̓kē (eigentlich: »Unterlage«, übertragen »Unterpfand«) zurückgeht. Dies gehört… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Hypothek — Hy|po|thek 〈f. 20〉 im Grundbuch eingetragenes, durch eine Zahlung erworbenes Recht an einem Grundstück in Form einer Forderung auf regelmäßige Zinszahlungen ● eine Hypothek auf ein Haus aufnehmen; ein Grundstück mit Hypotheken belasten [<grch …   Universal-Lexikon

  • Hypothek — Eine Hypothek (von griechisch: ὑποθήκη „Unterpfand“) berechtigt den Hypothekengläubiger (Hypothekar) sich aus demjenigen Erlös, der sich durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des durch die Hypothek belasteten Grundstücks erzielen lässt …   Deutsch Wikipedia

  • Hypothek — Hy·po·the̲k die; , en; 1 ein (Geld)Kredit, den meist eine Bank jemandem gibt, weil er als Pfand eine Wohnung oder ein Haus bieten kann <eine Hypothek (auf sein Haus) aufnehmen, eine Hypothek abtragen, tilgen> || K : Hypothekenschuldner,… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Hypothek — die Hypothek, en (Mittelstufe) Pfandrecht an einem Grundstück Beispiele: Das Haus ist mit einer Hypothek belastet. Wir haben eine Hypothek auf unsere Wohnung aufgenommen …   Extremes Deutsch

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