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1 Gläubigerinteresse
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Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte — Durch einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (auch: Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte , abgekürzt durch VSD oder VSzD) kann auch ein Dritter (Nicht Vertragspartner) von der Schutzwirkung vertraglicher Pflichten umfasst werden und… … Deutsch Wikipedia
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Kapitalmarkt — Ka|pi|tal|markt 〈m. 1u〉 Markt für Geldkapital * * * Ka|pi|tal|markt, der (Wirtsch.): Markt für langfristige Kredite u. Kapitalanlagen. * * * Kapitalmarkt, der Markt für langfristige Kredite und Kapitalanlagen. Der Kapitalmarkt i. w. S. umfasst… … Universal-Lexikon